Acht Jahre nach Lens: Richter erhöhen Strafe
Bochum (dpa) - 30.10.2006, 17:06 Uhr
Ein angeklagter deutscher Hooligan wird 1998 in Handschellen zum Gericht gebracht.
Acht Jahre nach den brutalen Ausschreitungen am Rande der Fußball-Weltmeisterschaft 1998 in Frankreich hat das Bochumer Landgericht die Strafe für einen der beteiligten Hooligans um drei Monate auf drei Jahre und sieben Monate Haft erhöht. Der 31 Jahre alte Bochumer hatte während seines Strafverfahrens im Juli 2003 einen Bochumer Polizisten beschuldigt, ihn am Rande einer anderen Schlägerei aus Willkür festgenommen zu haben. Die Richter werteten das als falsche Verdächtigung. Der Angeklagte war 1998 in Lens an dem gewalttätigen Angriff deutscher Hooligans auf den französischen Gendarmen Daniel Nivel beteiligt. 2003 war der Mann wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruchs zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Nivel lag nach der Attacke sechs Wochen im Koma und ist seither schwer behindert. Der Haupttäter wurde in Frankreich zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Mann aus Bochum ist erst vor rund einem Monat vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ob der 31-Jährige die zusätzliche Strafe absitzen muss, konnte das Gericht nicht sagen. Das müssten die Strafvollstreckungsbehörden entscheiden.
Laut Urteil vom 28. Juli 2003 war der Angeklagte 1998 bei den Ausschreitungen in der französischen WM-Stadt Lens in vorderster Reihe dabei. Er warf Stühle auf Polizisten und verprügelte einen brasilianischen Kameramann. Anschließend soll er mit anderen Schlägern auf Daniel Nivel zugestürmt sein. Ob der Bochumer selbst zugeschlagen hat, konnte vor Gericht nicht festgestellt werden. Nach den Ausschreitungen in Frankreich war der Bochumer noch in eine weitere Schlägerei verwickelt gewesen. Im September 2002 soll er einem Fan von Borussia Dortmund einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Im ersten Prozess hatte der Angeklagte die Körperverletzung vehement bestritten und einen der Polizisten beschuldigt, ihn wider besseres Wissens festgenommen zu haben. Im aktuellen Prozess sprach er nun von einer «Schutzbehauptung», die ihm nachträglich Leid tue. Das neue Strafmaß liegt einen Monat unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es ist rechtskräftig.
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