Luxemburg (dpa) - 17.02.2011, 13:20 Uhr
Welt- und Europameisterschaften im Fußball werden auch zukünftig nicht im Bezahlfernsehen (Pay TV) verschwinden. Das EU-Gericht in Luxemburg hat den Plänen der FIFA und der UEFA einen Riegel vorgeschoben.
Den beiden internationalen Verbänden wurde ihrem Streben nach mehr TV-Einnahmen damit ein Dämpfer erteilt. Nach Ansicht der Richter könne ein EU-Staat unter bestimmten Bedingungen die Exklusivübertragung von Spitzenpartien im Pay TV verbieten, damit diese frei zugänglich seien.
Damit bestätigte die Erste Instanz des EU-Gerichts die Rechtmäßigkeit von nationalen TV-Schutzlisten, die es auch in Deutschland gibt. Die Richter argumentierten, bei den vergangenen WM- und EM-Turnieren habe es eine hohe Zahl von TV-Zuschauern gegeben, «darunter viele, die sich normalerweise nicht für Fußball interessieren». Es sei daher auch möglich, neben den «Top-Spielen» wie etwa dem WM-Finale auch die anderen «Normalspiele» eines Turniers auf die Schutzliste zu setzen.
In Deutschland hatten sich bei der WM im Vorjahr in Südafrika die Free TV-Sender ARD, ZDF und RTL die Übertragungen der meisten Spiele aufgeteilt. Dabei wurden teilweise Zuschauerzahlen von mehr als 30 Millionen Fans erzielt. Der Pay TV-Anbieter Sky zeigte als einziger Sender alle WM-Spiele live.
Die Schutzliste regelt im Rundfunkstaatsvertrag, dass bestimmte Großereignisse «von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung» nur dann im Pay-TV ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie gleichzeitig in einem Free TV-Programm zu sehen sind. Neben den Olympischen Spielen (Sommer, Winter) müssen bei Fußball-EM und WM alle Spiele mit deutscher Beteiligung, das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Finale für alle frei zu sehen sein. Auf der Liste stehen auch die Länderspiele des DFB-Teams und das DFB-Pokalfinale.