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Qualifikation und Bestimmungen für die 3. Liga

Stuttgart (dpa) - 27.12.2007, 10:32 Uhr

Die von der Saison 2008/2009 an startende 3. Liga spielt grundsätzlich mit 20 Clubs. Es qualifizieren sich jeweils die Vereine auf den Plätzen drei bis zehn der Fußball-Regionalligen Nord und Süd. Nach dem derzeitigen Stand in der Winterpause wären dies:

Rot-Weiß Oberhausen, Borussia Dortmund II, Werder Bremen II, Fortuna Düsseldorf, Kickers Emden, Dynamo Dresden, 1. FC Union Berlin, Rot- Weiss Essen (alle Regionalliga Nord). VfB Stuttgart II, Jahn Regensburg, FSV Frankfurt, FC Ingolstadt 04, Wacker Burghausen, Bayern München II, SV Elversberg, SpVgg Unterhaching (alle Regionalliga Süd).

Dazu kommen die vier Zweitliga-Absteiger.

Der Wuppertaler SV Borussia und Rot-Weiß Erfurt (Norden) sowie SV Sandhausen und VfR Aalen (Süden) würden nach der aktuellen Platzierung in die 2. Bundesliga aufsteigen.

Für die 3. Liga können sich höchstens vier zweite Mannschaften von Lizenzvereinen der Bundesliga und der 2. Bundesliga qualifizieren - jeweils zwei aus der Regionalliga Nord und Süd. Qualifiziert sich aus einer Staffel nur ein oder gar kein Verein, rücken zweite Mannschaften aus der anderen Staffel entsprechend nach, sofern sie mindestens Tabellenzehnter sind. Von der Saison 2009/2010 an können dann beliebig viele dieser Nachwuchsteams in der 3. Liga spielen.


Die Stadien der künftigen Drittligisten müssen mindestens 10 000 Zuschauerplätze bieten, davon 2000 Sitzplätze. Bei zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen beträgt die Mindestkapazität 5000 Plätze. Für den erforderlichen Ausbau von Stadien gibt es keine konkreten Übergangsfristen.

Unterhalb der 3. Liga mit 20 Vereinen gibt es künftig eine dreigleisige Regionalliga. In den Staffeln Nord, West und Süd spielen jeweils 18 Mannschaften. Darunter gibt es acht Oberligen.

Der Meister und Tabellenzweite der 3. Liga steigen in die 2. Bundesliga auf. Die beiden Letzten der 2. Bundesliga steigen in die 3. Liga ab. Zwischen dem Tabellendritten der 3. Liga und dem Zweitliga-Drittletzten gibt es eine Relegation um Auf- und Abstieg mit Hin- und Rückspiel. Die drei Letzten der 3. Liga steigen in die Regionalligen ab, die drei Regionalliga-Meister steigen auf.

Jeder Verein der 3. Liga erhält pro Saison bis zu 625 000 Euro aus dem sogenannten «Länderspiel-Vertrag» mit ARD und ZDF. Die Zahl verringert sich, wenn weniger als vier zweite Mannschaften von Lizenzvereinen der Bundesliga und der 2. Bundesliga teilnehmen, da diese Teams kein Geld aus dem Fernsehtopf bekommen.

Die Vereine müssen von 2010/2011 an Nachwuchs-Leistungszentren unterhalten.

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