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Nach 54:1 in Kreisliga: Sperren und Zwangsabstieg

Köln (dpa) - 08.06.2008, 10:11 Uhr

Dem Schützenfest folgte das bittere Nachspiel. Elf Amateurfußballer der DJK Löwe II müssen für ihre 1:54-Klatsche gegen Rheinkassel-Langel II büßen - und das nicht nur mit dem Zwangsabstieg ihrer ersten Mannschaft in die Kreisklasse D.

Ein Jahr dürfen die gesperrten Kicker aus der Kölner Kreisliga zudem keinen Fußball spielen. Und eine Geldstrafe müssen sie außerdem zahlen. Nur das aufsehenerregende und offenbar wettbewerbsverzerrende Ergebnis bleibt, wie es war. Mit dem drastischen Urteil bestrafte die Spruchkammer des Fußballkreises Köln am Samstag den Verein DJK Löwe, weil dessen zweite Mannschaft absichtlich hoch verloren und somit den Aufstieg maßgeblich beeinflusst habe. Der Club muss 500 Euro Geldstrafe zahlen, DJK Löwe II werden zum Ende der Spielzeit 2008/2009 zwölf Punkte abgezogen. Vom Zwangsabstieg der ersten Löwe-Mannschaft soll Germania Nippes II mit der Hochstufung in die Kreisliga C profitieren.

Nippes II war Leidtragender des 1:54 und verpasste dadurch trotz eines Vorsprungs von 37 Toren am letzten Spieltag der Kreisliga D noch den Aufstieg. Das punktgleiche Team von Rheinkassel-Langel II schob sich dank des Kantersiegs bei der DJK Löwe II noch an Nippes vorbei. Dieses Resultat soll von Löwe II absichtlich herbeigeführt worden sein.

«Rheinkassel-Langel II konnte keine Manipulation nachgewiesen werden», sagte der Kölner Kreisvorsitzende Hans-Christian Olpen, weshalb der hohe Sieg und der Aufstieg von Rheinkassel-Langel weiterhin Bestand hätten. Anders sei die Situation bei der DJK Löwe. «Der Gesamtverein wird bestraft, weil bei der Niederlage alle seelenruhig zugeschaut haben und keiner etwas dagegen unternommen hat», sagte Olpen.

Der Vorwurf des unsportlichen Verhaltens sei «ganz klar gegeben», es sei eindeutig, «dass die klare Absicht vorlag, das Spiel so hoch wie möglich zu verlieren». Spieler und Verantwortliche der DJK Löwe stritten die Vorwürfe ab, einer der Beteiligten sprach davon, dass die komplette Mannschaft wegen einer Party in der Nacht vor dem Spiel gegen Rheinkassel-Langel stark alkoholisiert angetreten sei. Der bestrafte Verein will Berufung gegen das Urteil einlegen.


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