DFB legt Verteilung der TV-Gelder fest
Dresden (dpa) - 28.11.2007, 17:25 Uhr
DFB-Präsident Zwanziger steht neben einer Projektion des Logos des Deutschen Fußball-Bundes.
Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auf seiner Sitzung am 28. November in Dresden die Verteilung der Fernsehgelder für die neue 3. Liga und die ab der Spielzeit 2008/09 dreigeteilte Regionalliga festgelegt. Demnach bekommen die Vereine der 3. Liga insgesamt zehn Millionen Euro aus dem bis zum Jahr 2009 mit der SportA abgeschlossenen Fernsehvertrag, die Regionalliga-Clubs teilen sich einen Betrag von 5,372 Millionen Euro. Welche Summe die 20 Vereine, die sich für die 3. Liga qualifizieren, und die Regionalligisten in der kommenden Saison ausgezahlt bekommen, steht noch nicht fest. Grund dafür ist, dass die zweiten Mannschaften der Lizenzvereine ab der kommenden Spielzeit nicht mehr an den TV-Geldern partizipieren. Sollte sich für die 3. Liga die maximal zugelassene Zahl von vier zweiten Mannschaften der Proficlubs ergeben, erhalten die restlichen 16 Clubs jeweils 625 000 Euro. Sollten weniger zweite Mannschaften der Lizenzvereine der 3. Liga angehören, sinken die Einnahmen aus den TV-Geldern für die übrigen Clubs. Gleiches gilt für die ab der kommenden Saison dreigleisige Regionalliga. Je mehr zweite Mannschaften der Lizenzvereine dann viertklassig spielen, desto höher ist das TV-Geld für die übrigen Clubs.
DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach sagte zu den Fernsehplanungen für die 3. Liga: «Aus vielfältigen Kontakten mit den TV-Anstalten wissen wir, dass die neue 3. Liga des DFB sehr hochwertig eingestuft wird. Wir hoffen daher auf eine regelmäßige, ausführliche Berichterstattung im Fernsehen.» Der DFB werde sich dafür einsetzen, dass der zunächst für die Startsaison festgelegte Grundbetrag aus den TV-Einnahmen künftig erhöht werden kann. Auf seiner Präsidiumssitzung hat der DFB neue Richtlinien für Stadionverbote beschlossen. Das neue Konzept wurde allerdings «unter dem Vorbehalt einer Stellungnahme durch politische und polizeiliche Instanzen» verabschiedet, teilte der DFB in einer Presseerklärung mit. Die Neufassung der Richtlinien liege derzeit dem Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS) sowie den Polizeibehörden der Bundesländer und der Bundespolizei vor. |