Der Fußball-Weltverband FIFA hat sich in einem zweiten Prozess um angeblich im Müll gefundene Fußball-WM-Lose durchgesetzt.
Die Wettbewerbskammer des Landgerichts Magdeburg untersagte einem 35-jährigen Mann, die etwa 30 Lose mit den Namen der beteiligten Fußball-Nationen in Umlauf zu bringen. Sollte der Magdeburger sie dennoch zum Verkauf anbieten, droht ihm wegen Verstoßes gegen das Markenrecht eine Schadenersatzzahlung sowie ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro. Alternativ könne auch eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verhängt werden, sagte ein Gerichtssprecher.
Der Mann wurde von dem Gericht wie schon in einem früheren Verfahren zur Herausgabe der Lose und zu genauen Angaben über deren Verbleib aufgefordert. Er behauptet, sie einem Russen «geschenkt» zu haben. Das Gericht machte deutlich, dass es dieser Aussage keinen Glauben schenkt. Bei der Urteilsverkündung in dem Zivilprozess in Magdeburg waren weder der Beklagte noch Vertreter der FIFA anwesend.
Die Lose waren am 9. Dezember 2005 in Leipzig bei Probeläufen zur Gruppenauslosung für die WM-Endrunde verwendet worden. Nach der Veranstaltung hatte sie ein FIFA-Mitarbeiter in einen Müllcontainer geworfen. Ein Dekorateur aus Magdeburg will die Papierzettel dort gefunden haben und bot sie zeitweise in einem Internet-Auktionshaus an. Über Dritte gelangten die Lose schließlich in den Besitz des nun beklagten 35-jährigen Magdeburgers. Dieser wurde vom Landgericht Magdeburg nach einer Klage der FIFA bereits im November 2006 zur Herausgabe der Lose verurteilt. Eigentümer sei die FIFA.