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DFB weist Berufungen von Pauli und Rostock ab

Frankfurt/Main (dpa) - 04.04.2005, 18:15 Uhr

Schiedsrichter Fleischer wird nach Abpfiff von den Rostockern Spielern bedrängt.
Schiedsrichter Fleischer wird nach Abpfiff von den Rostockern Spielern bedrängt.

Bei der Bewältigung des Schiedsrichter- und Wettskandals im deutschen Fußball hat das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) der Spielwiederholung eines im Verdacht der Manipulation stehenden Spiels einen Riegel vorgeschoben.

Das Gremium unter dem Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) wies die Berufung des FC St. Pauli gegen die Wertung des von Skandal-Schiedsrichter Robert Hoyzer geleiteten Regionalligaspiels gegen den VfL Osnabrück (2:3/14. August) zurück und bestätigte damit das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 25. Februar.

In einem Fall außerhalb des Wett-Skandals hatte die Berufung von Hansa Rostock gegen die Wertung des 2:2 im Bundesligaspiel gegen Schalke 04 vom 5. Februar keinen Erfolg. Auch in diesem Fall bestätigte das Bundesgericht in zweiter Instanz das am 3. März vom Sportgericht getroffene Urteil. Die Hanseaten hatten vergeblich geltend gemacht, dass der Schalker Ausgleichstreffer durch Ailton erst nach Ablauf der zweiminütigen Nachspielzeit gefallen sei. Der Antrag, die Partie mit einem 2:1-Sieg für Rostock zu werten, wurde kostenpflichtig abgewiesen.

In der Urteilsbegründung des Einspruchs von St. Pauli blieb das Bundesgericht der bisherigen Rechtsprechungspraxis der DFB- Sportgerichtsbarkeit treu. Danach sei der bloße Verdacht einer Manipulation oder deren Abrede nicht ausreichend. St. Pauli habe nicht den erforderlichen Beweis für eine tatsächliche Manipulation führen können, hieß es.

St.-Pauli-Anwalt Carsten Grau hatte vergeblich die Glaubwürdigkeit Hoyzers in Frage gestellt. «Er hätte lügen können, weil er in diesem kriminellen Umfeld unter Druck gesetzt wurde oder um jemanden zu decken, der ihm nahe steht», sagte Grau, der zivilrechtliche Schritte zur Überprüfbarkeit der DFB-Entscheidung erwägt.


Im Fall Rostock wurde das Urteil wie in der ersten Instanz mit einer «unangreifbaren Tatsachentscheidung» von Schiedsrichter Helmut Fleischer begründet. Schnarr: «Die Spielzeit endet mit dem Schlusspfiff». Der Referee aus Hallstadt sei nach dem Regelwerk berechtigt gewesen, die zweiminütige Nachspielzeit nach seinem Ermessen wegen Spielverzögerung zu verlängern. Fleischer sagte als Zeuge aus, er habe unter anderem wegen Spielverzögerungsversuchen von Rostocks Torwart Mathias Schober nochmals rund 25 Sekunden nachspielen lassen.

Einem von Schalke-Anwalt Christoph Schickhardt «aus Gründen der Fairness» gemachter Vorschlag, eine Spielwiederholung zu erwägen, verweigerte der Kontrollausschuss-Vertreter Ralf Flügge (Dresden) seine Zustimmung. Auch für das Gericht kam dies aus juristischen Gründen nicht in Frage.

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