Englische Kommentatoren nannten die spektakuläre Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dagegen sogar ein «Bosman-Urteil für Fernsehrechte». 1995 hatte der EuGH ein Urteil gefällt, nach dem Profi-Fußballspieler in der Europäischen Union nach Ende des Vertrages ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln dürfen. Außerdem wurden die im europäischen Sport bestehenden Ausländerregelung gekippt. Auslöser für die Entscheidung war der belgische Profi-Fußballer Jean-Marc Bosman gewesen. Sicher ist, dass durch «Murphy's Law» viele der derzeitigen TV-Verträge in Teilbereichen ungültig sind und die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten im Sport geändert werden muss. Das betrifft die europäischen Fußball-Ligen ebenso wie die großen Sport-Verbände. Die Online-Ausgabe der italienischen Sporttageszeitung «La Gazzetta dello Sport» schrieb von einer «epochalen Revolution». Zastrow warnte: «Die FIFA, UEFA und Champions League müssen sich warm anziehen. Nur die ganz großen Networks werden in Zukunft in der Lage sein, die Rechte zu kaufen.» Momentan werden Rechte in jedem Land einzeln verkauft, demnächst dürfte das europaweit erfolgen. Betroffen ist in Deutschland derzeit die Auslandsvermarktung der Bundesliga innerhalb der EU. Der Anteil in der laufenden Saison liegt bei rund 25 Millionen Euro, während die Liga im Inland etwa 420 Millionen Euro einnimmt. Die Rechte von der Saison 2013/14 an sollen noch in diesem Jahr neu ausgeschrieben werden. Trotz des seit Jahren schwelenden Streits und des absehbaren EuGH-Urteils kommentierte die Deutsche Fußball Liga (DFL) mehr oder weniger nichtssagend. «Wir werden nun die Urteilsbegründung hinsichtlich möglicher Konsequenzen prüfen», hieß es in einer Mitteilung. «Die DFL hat sich gemeinsam mit ihrer Vertriebstochter DFL Sports Enterprises in den vergangenen Monaten intensiv mit der Thematik befasst und Vorkehrungen getroffen, um Auswirkungen sowohl auf die nationalen als auch die internationalen Medienrechte soweit wie möglich einzuschränken.» Details wollte die DFL nicht nennen. Der Bezahlsender Sky Deutschland erwartet aus dem Urteil vorerst keine Konsequenzen für das eigene Geschäft. Zunächst müsse der Richterspruch in Großbritannien in Recht umgesetzt werden, sagte ein Sprecher. Dann seien die Rechteverkäufer am Zuge, sich Gedanken über die künftige Vermarktung etwa von Sportrechten zu machen. Erst an dritter Stelle sei dann Sky Deutschland an der Reihe. «Der große Verlierer ist die Premier League, die könnte ein massives Problem bekommen. Sie könnte durch Auslandsvermarktung 300 bis 400 Millionen Euro pro Jahr verlieren», prophezeite Zastrow. Im Inland hat die Premier League derzeit einen rund 1,8 Milliarden Pfund (2,14 Milliarden Euro) schweren Dreijahresvertrag. «Langfristig ist dieses Urteil sogar ein Vorteil für die Bundesliga, denn alles, was andere große Ligen in ihrer TV-Vermarktung beschränkt, in der die Bundesliga nicht so hohe Einnahmen aufweist, ist gut für die DFL», so Zastrow weiter. Die TV-Erlöse sorgen in Deutschland nur für knapp ein Drittel der Gesamteinnahmen der Vereine. Mit seiner Entscheidung gab der EuGH der mutigen Pub-Besitzerin recht. Murphy hatte in ihrer Kneipe Spiele der Premier League gezeigt, dafür aber keine Decoderkarte des britischen Bezahlsenders BSkyB verwendet, sondern eine günstigere aus Griechenland (Nova). Murphy sparte nach eigenen Angaben rund 6400 Pfund im Jahr, sie zog sich aber den Ärger der Premier League und des TV-Senders zu. Die Kneipen-Chefin wurde von der «Football Association Premier League» (FAPL) verklagt, die die Rechte zur Ausstrahlung der englischen Top-Liga vermarktet. Nun hat sie den Rechtsstreit gewonnen. «Ich habe es gerne getan», sagt sie über ihren Feldzug gegen die Macht von Medienkonzernen und Fußball-Verbänden. Stressig sei es gewesen, die letzte Nacht habe sie nicht viel geschlafen. Aber die Sache sei es ihr wert gewesen: «Es ist kein freier Zugang zum Markt.»
Mitteilung der Gerichts
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