Fußballspieler und Schiedsrichter können für Manipulationen an Spielen nach Einschätzung des Berliner Strafrechtsexperten Klaus Rogall nicht strafrechtlich belangt werden.
«Manipulation des Spiels selbst - also das Verpfeifen, etwa die Verweigerung eines Elfmeters - ist strafrechtlich nicht sanktioniert», sagte der geschäftsführende Direktor des Instituts für Strafrecht an der Freien Universität der «Berliner Zeitung». Strafbar sei nur der damit verbundene Betrug.
«Was man den Leuten vorwirft, ist eine unrechtmäßige Bereicherung durch Spielmanipulationen», sagte Rogall. Die Beschuldigten hätten nach den Vorwürfen zum Schaden Anderer Geld eingenommen, das ihnen nicht zugestanden habe. «Das ist die Straftat, um die es geht. Das Verpfeifen eines Spiels ist dann eine Vorbereitungshandlung zu diesem Betrug», sagte er. Nicht verboten sei jedoch, dass Fußballspieler für ein bestimmtes Ergebnis Geld bekämen. «Es gibt Bestechung nur bei Amtsträgern und vergleichbaren Personen», sagte Rogall.
Eindeutig strafbar macht sich laut Rogall hingegen derjenige, der den Spielern oder Schiedsrichtern das Geld gibt. Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu einem Fall aus den siebziger Jahren, in dem im Zusammenhang mit Pferdewetten ein Jockey bestochen wurde. Neu an der aktuellen Affäre sei im Vergleich dazu nur «die Variante des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs».