OLG bestätigt: Amerell hat Amtspflicht verletzt
Frankfurt/Main (dpa) - 01.02.2011, 15:29 Uhr
Der ehemalige Schiedsrichter-Funktionär Manfred Amerell hat vor Gericht eine Niederlage erlitten.
Der ehemalige Schiedsrichterfunktionär Manfred Amerell hat in der juristischen Auseinandersetzungen mit DFB- Präsident Theo Zwanziger vor dem OLG München eine weitere Niederlage einstecken müssen. Wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mitteilte, ist Amerell auch in letzter Instanz mit dem Versuch gescheitert, Zwanziger gerichtlich zu untersagen, öffentlich von einer Amtspflichtverletzung zu sprechen. Das OLG bestätigte damit den vorausgegangenen Richterspruch des Landgerichts Augsburg. «Der angefochtene Beschluss erweist sich nach Überprüfung durch den Senat als sachlich richtig. Wie dort zutreffend dargelegt, hat sich der Antragsteller in seiner Funktion als Mitglied des Schiedsrichterausschusses mehrere Pflichtverletzungen zu Schulden kommen lassen», hieß es beim OLG. Amerell war wie dessen Anwalt Jürgen Langer zunächst nicht für einen Stellungnahme zu erreichen.
Die Äußerung, dass Manfred Amerell in seiner Funktion als Mitglied des DFB-Schiedsrichterausschusses über Jahre seine Amtspflichten verletzt habe, sei sachlich gerechtfertigt und rechtmäßig. Gegen den Beschluss des Senats «kann kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden». Im Zuge der Schiedsrichter-Affäre war Amerell am 12. Februar 2010 von allen Ämtern beim DFB zurückgetreten. Am 10. Februar wird vor dem OLG München die juristische Auseinandersetzung zwischen Amerell und Zwanziger fortgesetzt. Dabei geht es um den von Zwanziger geäußerten Vergleich der Affäre mit Vorfällen in der katholischen Kirche. Gleichzeitig wird das Landgericht Hechingen (Zollernalbkreis) am 10. Februar die Zivilklage Amerells gegen DFB-Referee Michael Kempter verhandeln. Amerell hat den inzwischen als Referee suspendierten Kempter wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte auf 150 000 Euro Schadenersatz verklagt. |