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OLG bestätigt: Amerell hat Amtspflicht verletzt

Frankfurt/Main (dpa) - 01.02.2011, 15:29 Uhr

Der ehemalige Schiedsrichter-Funktionär Manfred Amerell hat vor Gericht eine Niederlage erlitten.
Der ehemalige Schiedsrichter-Funktionär Manfred Amerell hat vor Gericht eine Niederlage erlitten.

Der ehemalige Schiedsrichterfunktionär Manfred Amerell hat in der juristischen Auseinandersetzungen mit DFB- Präsident Theo Zwanziger vor dem OLG München eine weitere Niederlage einstecken müssen.

Wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mitteilte, ist Amerell auch in letzter Instanz mit dem Versuch gescheitert, Zwanziger gerichtlich zu untersagen, öffentlich von einer Amtspflichtverletzung zu sprechen. Das OLG bestätigte damit den vorausgegangenen Richterspruch des Landgerichts Augsburg.

«Der angefochtene Beschluss erweist sich nach Überprüfung durch den Senat als sachlich richtig. Wie dort zutreffend dargelegt, hat sich der Antragsteller in seiner Funktion als Mitglied des Schiedsrichterausschusses mehrere Pflichtverletzungen zu Schulden kommen lassen», hieß es beim OLG. Amerell war wie dessen Anwalt Jürgen Langer zunächst nicht für einen Stellungnahme zu erreichen.

Die Äußerung, dass Manfred Amerell in seiner Funktion als Mitglied des DFB-Schiedsrichterausschusses über Jahre seine Amtspflichten verletzt habe, sei sachlich gerechtfertigt und rechtmäßig. Gegen den Beschluss des Senats «kann kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden». Im Zuge der Schiedsrichter-Affäre war Amerell am 12. Februar 2010 von allen Ämtern beim DFB zurückgetreten.

Am 10. Februar wird vor dem OLG München die juristische Auseinandersetzung zwischen Amerell und Zwanziger fortgesetzt. Dabei geht es um den von Zwanziger geäußerten Vergleich der Affäre mit Vorfällen in der katholischen Kirche. Gleichzeitig wird das Landgericht Hechingen (Zollernalbkreis) am 10. Februar die Zivilklage Amerells gegen DFB-Referee Michael Kempter verhandeln. Amerell hat den inzwischen als Referee suspendierten Kempter wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte auf 150 000 Euro Schadenersatz verklagt.


DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach betonte: «Für den DFB konnte es nie um eine Bewertung der persönlichen Situation zwischen Manfred Amerell und Michael Kempter gehen, sondern immer einzig und allein um die für uns entscheidende Frage, ob Herr Amerell in der ihm vom Verband übertragenen Funktion seine Amtspflichten verletzt hat.»

Der DFB wies darauf hin, dass er «nicht abschließend prüfen kann, was zwischen Manfred Amerell und Michael Kempter vorgefallen und von wem etwas ausgegangen ist». Diese Klärung sei «einzig Aufgabe der Zivil- und Strafgerichte. Erst wenn diese Ergebnisse vorliegen bzw. durch die Schiedsrichterkommission des DFB bewertbar sind, könne über etwaige Pflichtverletzungen und die weitere Schiedsrichter-Laufbahn von Michael Kempter entschieden werden.

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