Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden wegen unsportlichen Verhaltens sowie eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 6500 Euro belegt.
Während der Meisterschaftsspiele in der abgelaufenen Saison gegen den 1. FC Heidenheim am 30. April und den Wuppertaler SV am 8. Mai war es zur Zündung von Pyrotechnik gekommen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.