a) Alpay Ozalan (Türkei, Spieler) - eine Sperre für 6 Punktspiele seiner Nationalmannschaft. Die Sperre wird auf die nächsten Punktspiele der Nationalmannschaft übertragen. - eine Geldstrafe von CHF 15 000 (+ Verfahrenskosten von CHF 1000) b) Emre Belozoglu (Türkei, Spieler) - eine Sperre für 6 Punktspiele seiner Nationalmannschaft. Die Sperre wird auf die nächsten Punktspiele der Nationalmannschaft übertragen. - eine Geldstrafe von CHF 15 000 (+ Verfahrenskosten von CHF 1000) c) Serkan Balci (Türkei, Spieler) - eine Sperre für 2 Punktspiele seiner Nationalmannschaft. Die Sperre wird auf die nächsten Punktspiele der Nationalmannschaft übertragen. - eine Geldstrafe von CHF 5 000 (+ Verfahrenskosten von CHF 500) d) Mehmet Ozdilek (Türkei, Assistenztrainer) - wird mit Datum der Urteilseröffnung für 12 Monate für alle fußballbezogenen Aktivitäten (administrative, sportliche oder sonstige Aktivitäten) innerhalb von Verbänden, Konföderationen und der FIFA gesperrt. - eine Geldstrafe von CHF 15 000 (+ Verfahrenskosten von CHF 1000) e) Benjamin Huggel (Schweiz, Spieler) - eine Sperre für 6 Punktspiele seiner Nationalmannschaft. Die Sperre wird auf die nächsten Punktspiele der Nationalmannschaft übertragen. - eine Geldstrafe von CHF 15 000 (+ Verfahrenskosten von CHF 500) f) Stephan Meyer (Schweiz, Physiotherapeut) - eine Sperre für 2 Punktspiele seiner Nationalmannschaft. Die Sperre wird auf die nächsten Punktspiele der Nationalmannschaft übertragen. - eine Geldstrafe von CHF 6 500 (+ Verfahrenskosten von CHF 500) Die Urteile werden den beteiligten Parteien zunächst im so genannten Dispositiv und innerhalb von 30 Tagen mit ausführlicher Begründung zugestellt. Mit Ausnahme der Entscheide gegen Serkan Balci und Stephan Meyer sind gegen alle übrigen erstinstanzlichen Entscheide der Disziplinarkommission bei der Berufungskommission der FIFA Rekurse möglich, bevor im Einklang mit den FIFA-Statuten das internationale Sportschiedsgericht (CAS) in Lausanne als letzte Instanz angerufen werden kann.»
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