Fußball-Zweitligist Karlsruher SC hat den Gerichtsstreit um ausstehende Prämien mit seinem Ex-Manager Rolf Dohmen in erster Instanz verloren.
Das Arbeitsgericht Karlsruhe verurteilte den KSC dazu, Dohmen das Urlaubsgeld, Sieg- und Punktprämien für die Zeit zwischen seiner Freistellung im Dezember 2009 und seinem Vertragsende am 30. Juni 2010 zu zahlen. Dabei handelt es sich um insgesamt 63 000 Euro. Einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich über die Zahlung von zwei Dritteln dieser Summe hatte der Verein zuvor abgelehnt. Laut Vizepräsident Rolf Hauer will der KSC nun vor die nächste Instanz ziehen.