Berlin (dpa) - 12.08.2010, 11:19 Uhr

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Fußball-Zweitligist 1. FC Union hat vor dem Berliner Landgericht einen weiteren Erfolg gegen seinen ehemaligen Hauptsponsor International Sport Promotion (ISP) errungen.
In der Urteilsverkündung wurde die ISP-Klage auf Herausgabe eines in Union-Besitz befindlichen Aktienpaketes abgewiesen. Zudem bestätigte das Gericht Unions Schadensersatzansprüche in Höhe von rund 270 000 Euro. «Das ist als Erfolg zu werten», meinte Union-Anwalt Michael Müller. Die erste Instanz ist damit abgeschlossen. ISP bleibt nur noch die Berufung vor dem Kammergericht.
Ursprünglich wollte ISP in fünf Jahren zehn Millionen Euro an Union zahlen. Doch schon nach den ersten zwei Monaten der Zusammenarbeit in der Saison 2009/10 kamen bei Union von rund 320 000 Euro nur 100 000 Euro an. Am 24. August 2009 beendete der Zweitligist wegen der Zahlungsrückstände und der Stasi-Vergangenheit von Ex-ISP-Aufsichtsrat Jürgen Czilinsky die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.
Seit dem 9. Dezember 2009 gab es vor dem Landgericht Berlin mehrere Verhandlungsrunden.