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Stoffers legt Amt als 1860-Geschäftsführer nieder

München (dpa) - 15.07.2010, 19:34 Uhr

Manfred Stoffers tritt als Geschäftsführer von TSV 1860 München zurück.
Manfred Stoffers tritt als Geschäftsführer von TSV 1860 München zurück.

Einen Tag nach der Derby-Niederlage vor Gericht gegen den FC Bayern ist der Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten TSV 1860 München, Manfred Stoffers, zurückgetreten.

«Ich ziehe die persönlichen Konsequenzen aus dem verlorenen Rechtsstreit», erklärte Stoffers. Ein Streit um ausstehende Zahlungen an einen Caterer in der gemeinsam genutzten Allianz Arena war vor dem Landgericht München 1 gelandet, das schließlich am Vortag dem deutschen Rekordmeister Recht gab.

«Das Urteil ist natürlich enttäuschend und ich habe es so nach dem Prozessverlauf nicht erwartet», teilte Stoffers mit. Den «dringend gebotenen Gesprächen zur Lösung der Stadionproblematik» wolle er nun «nicht im Wege stehen». Sein Rückzug sei «eine der schwersten Entscheidungen, die ich je getroffen habe. Ich bin aber überzeugt, dass es für den Verein in dieser Situation die beste Lösung ist.»

Präsidium und Aufsichtsrat des Zweitligisten bedauerten die Entscheidung von Stoffers. «Leider war es uns nicht möglich, unseren Geschäftsführer zur Weiterführung seiner Aufgabe zu bewegen», sagte Präsident Rainer Beeck. Als kommissarischer Geschäftsführer wurde Thomas Meier bestellt. Er war bislang Leiter der Abteilung Finanzen und Controlling.

Die Sechziger müssen nach dem Richterspruch 542 344 Euro an die Stadion GmbH zahlen, dazu noch Zinsen und Gerichtskosten. Diesen Betrag hatte 1860 von den insgesamt rund 3 Millionen Euro Catering- Kosten aus der vergangenen Saison einbehalten. Der Verein wollte nur noch so viel zahlen, wie er wirklich verbrauchte. In den Verträgen mit der Stadion GmbH waren allerdings andere Kosten vereinbart. 1860 ist seit 2006 nur noch Mieter in der WM-Arena, der Traditionsclub verkaufte damals für elf Millionen Euro seine Anteile an die Bayern.

In dem Prozess argumentierten die «Löwen» dass die Verträge sittenwidrig zustande gekommen wären - wegen der drohenden Insolvenz sei 1860 praktisch gezwungen gewesen, jeden vorliegenden Vertrag zu unterschreiben. Das Gericht folgte der Argumentation nicht.


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