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DFB-Sportgericht reduziert Strafen für Hertha BSC

Frankfurt/Main (dpa) - 16.07.2012, 17:32 Uhr

Herthas Manager Michael Preetz hat vom DFB gute Nachrichten bekommen. Foto: Florian Schuh
Herthas Manager Michael Preetz hat vom DFB gute Nachrichten bekommen. Foto: Florian Schuh

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Gnade gegen Hertha BSC walten lassen.

Das Gericht reduzierte die vom DFB-Kontrollausschuss beantragten Strafen für den Bundesliga-Absteiger nach dem Chaosspiel in Düsseldorf und Ausschreitungen von Berliner Fans bei zwei weiteren Spielen.

Hertha darf nun für das erste Heimspiel der 2. Bundesliga gegen den SC Paderborn am 3. August (20.30 Uhr) 22 500 Karten an eigene Anhänger und 5000 Tickets an Gästefans verkaufen. Der Kontrollausschuss hatte zuvor eine Reduzierung der Zuschauerzahl auf insgesamt 20 000 Besucher gefordert.

Zudem entschied das Sportgericht im schriftlichen Verfahren, dass Hertha BSC eine Geldstrafe in Höhe von 40 000 Euro zahlen und weitere 40 000 Euro für ein gemeinnütziges Projekt in Berlin aufwenden muss. Der Kontrollausschuss hatte bei der Anklageerhebung noch 50 000 Euro Strafe gefordert. Hertha akzeptierte am Montag die Entscheidung des Sportgerichts, das Urteil ist somit rechtskräftig.

«Gerade zum Start in die neue Saison ist das immer noch eine harte Strafe», sagte Hertha-Geschäftsführer Michael Preetz, «allerdings eine, die wir unter Abwägung aller Gesichtspunkte jetzt eher akzeptieren können. Wichtig ist uns vor allem, dass wir für unsere Fans in vielen harten, aber immer diskreten Gesprächen eine bessere Lösung erwirkt haben. Damit sind jetzt endlich alle Verfahren abgeschlossen und wir schauen gemeinsam nur noch nach vorn.»


Verbunden mit den Sanktionen sind weitere Auflagen des DFB. So darf der Verein die Karten für das Auftaktspiel ausschließlich im Vorverkauf absetzen, ein Ticket-Verkauf am Spieltag wurde vom DFB untersagt. Darüber hinaus müssen die Stehplatzbereiche komplett geschlossen bleiben, nur Sitzplatzkarten kommen in den Verkauf.

Das Gericht ahndete insgesamt drei Fälle unsportlichen Verhaltens der Hertha-Anhänger. So zündeten Berliner Zuschauer während des Bundesliga-Heimspiels gegen den SC Freiburg am 10. April 2012 zwei Knallkörper. Auch während des Relegations-Hinspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 10. Mai wurde im Berliner Zuschauerblock ein Böller angesteckt, der auf der Laufbahn detonierte. Zudem wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und ein Rauchkörper abgebrannt.

Im Verlauf des chaotisch verlaufenen Relegations-Rückspiels am 15. Mai bei Fortuna Düsseldorf warfen Berliner Zuschauer in der 60. und in der 87. Minute eine Vielzahl von Feuerwerks- und Knallkörpern auf das Spielfeld. Daraufhin hatte Schiedsrichter Wolfgang Stark die Begegnung zweimal für mehrere Minuten unterbrechen müssen.

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