«Bei der Bemessung der Sperre für Lewan Kobiaschwili wurde insbesondere sein Geständnis berücksichtigt, das auch auf das Strafverfahren und einen möglichen Zivilrechtsstreit ausstrahlen kann», sagte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz. «Im Übrigen erleidet der Spieler durch die Sperre hohe Einkommensverluste.» Kobiaschwili hatte nach dem Abpfiff des Chaos-Spiels am 15. Mai (2:2) und dem damit verbundenen sportlichen Abstieg der Hertha in die 2. Liga Schiedsrichter Wolfgang Stark auf dem Treppenabgang des Spielertunnels von hinten mit einem Faustschlag am Hinterkopf getroffen. Der Unparteiische kam darauf ins Straucheln und konnte nur durch das Abstützen am Treppengeländer einen Sturz vermeiden. Er erlitt ein Hämatom im Nackenbereich. Der Unparteiische erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Kobiaschwili. Die Sperre des Georgiers wird rückwirkend auf den 16. Mai datiert und endet am 31. Dezember dieses Jahres, also auf 210 Tag festgesetzt. Der Defensivspezialist darf in dieser Zeit weder Pflicht- noch Freundschaftsspiele seines Vereins absolvieren. Offen ist noch das Strafmaß für den Berliner Christian Lell. Wegen einer Tätlichkeit gegen seinen Gegenspieler und Schiedsrichter-Beleidigung hatte der DFB-Kontrollausschuss eine Sperre von sechs Meisterschaftsspielen beantragt. Er soll in der Nachspielzeit seinen Gegenspieler Assani Lukimya-Mulongoti angespuckt und nach Spielschluss den Unparteiischen beleidigt haben. Mit einem Urteil des Sportgerichts sei noch im Laufe dieser Woche zu rechnen, teilte der DFB mit. Lell hat sich mittlerweile bei Lukimya-Mulongoti entschuldigt.
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