Beschwerde abgewiesen: St. Pauli strebt neue Klage an
Hamburg (dpa) - 16.04.2012, 19:09 Uhr
Tickets für das Stadion des FC St. Pauli dürfen nicht an Hansa-Fans verkauft werden. Foto: Kay Nietfeld
Zweitligist FC St. Pauli will gerichtlich dagegen vorgehen, dass staatliche Organe in die Belange von Fußball-Vereinen eingreifen. Hintergrund ist die Verfügung der Hamburger Polizei, für das Punktspiel gegen den FC Hansa Rostock am Sonntag keine Karten an den Gästeverein abzugeben. Gegen das Ticketverbot für Hansa-Fans hatte der FC St. Pauli zuerst vor dem Hamburger Verwaltungsgericht geklagt und verloren. Auch das Oberverwaltungsgericht lehnte am Montag die Beschwerde des Vereins ab. Das Urteil in diesem Fall muss der FC St. Pauli nun hinnehmen, doch die Grundsatzfrage der staatlichen Einmischung in den Fußball-Spielbetrieb will er in einer weiteren Instanz klären lassen. «Wir haben durch den Beschluss klare Hinweise erhalten, die uns optimistisch stimmen, dass die grundlegenden Rechtsfragen im Klageverfahren in unserem Sinne entschieden werden. Schließlich hat diese Entscheidung nicht nur Einfluss auf den FC St. Pauli, sondern auf den Fußball in Deutschland», sagte St Paulis Vizepräsident Bernd-Georg Spies.
Der Ausschluss von Gäste-Fans ist im deutschen Profi-Fußball einzigartig. Er könnte den staatlichen Instanzen künftig Tür und Tor öffnen, in die Belange der Deutschen Fußball Liga (DFL) und seiner Vereine einzugreifen. Der FC St. Pauli nahm auch Kontakt mit der DFL auf, um zu klären, ob die Karten, die für die Gäste-Fans vorgesehen waren, nun an die eigenen Anhänger verkauft werden dürfen. Spies: «Eine Entscheidung steht noch aus.» Wenige Stunden zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht wie Tage zuvor das Verwaltungsgericht entschieden: St. Pauli darf dem FC Hansa keine Eintrittskarten zur Verfügung stellen. Die Hamburger Polizei hatte dem Club untersagt, 2500 Sitz- und Stehplatzkarten an Fans der Gäste abzugeben. Vorschläge für eine gütliche Einigung seien nicht von allen Beteiligten akzeptiert worden, teilte das Gericht mit. |