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Keine Gnade für Hansa: «Geisterspiel» bestätigt

Rostock (dpa) - 07.12.2011, 18:39 Uhr

Für das Verhalten der Fans wird Hansa Rostock erneut bestraft. Foto: Robert Schlesinger
Für das Verhalten der Fans wird Hansa Rostock erneut bestraft. Foto: Robert Schlesinger

Der krisengeschüttelte FC Hansa Rostock muss ein Zweitliga-Heimspiel vor leeren Rängen bestreiten.

Der Einspruch des abstiegsbedrohten Clubs gegen einen Antrag des DFB-Kontrollausschusses, nach den Ausschreitungen in der Partie gegen den FC St. Pauli ein Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu bestreiten, ist abgeschmettert worden. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte die Hansestädter im Einzelrichter-Verfahren und folgte damit dem Antrag des vorgeschalteten DFB-Gremiums.

Entgegen ersten Aussagen hat Hansa Rostock bisher noch keine Entscheidung über einen erneuten Einspruch gegen dieses DFB-Urteil getroffen. Der Verein berate noch über die weitere Vorgehensweise, sagte ein Hansa-Sprecher. Zunächst hatte Hansa mitgeteilt, gegen das vom DFB-Sportgericht gefällte Urteil keinen Einspruch einlegen zu wollen. Sollte diese Aussage Bestand haben, würde Hansa Rostock das nächste Zweitliga-Heimspiel am 18. Dezember gegen Dynamo Dresden vor leeren Rängen bestreiten. Es wäre das zweite «Geisterspiel» in der 2. Bundesliga nach der Partie Alemannia Aachen - 1. FC Nürnberg am 26. Januar 2004.

Das Spiel ohne Zuschauer bringt finanzielle Einbußen in sechsstelliger Höhe für die Rostocker, für alle Beteiligten aber auch weniger Aufregung. Denn die zurückliegenden Vergleiche zwischen den beiden ehemaligen DDR-Oberligisten Rostock und Dresden waren wiederholt von Auseinandersetzungen rivalisierender Fans begleitet.

Die exemplarische Höhe des beantragten Strafmaßes ergab sich laut DFB aus der Tatsache, dass die Rostocker in dieser Saison für Verfehlungen ihrer Anhänger bereits einmal zur Rechenschaft gezogen worden waren. Nach Ausschreitungen im Spiel bei Eintracht Frankfurt musste Hansa zwei Auswärtsspiele ohne eigene Fans bestreiten und jeweils 25 000 Euro Schadenersatz an die betroffenen Vereine Erzgebirge Aue und Fortuna Düsseldorf zahlen.


Die Rostocker hatten gegen den Antrag des Kontrollausschusses in erster Instanz am vergangenen Freitag fristgerecht Einspruch eingelegt. Das geforderte Strafmaß sei «unverhältnismäßig und nicht zweckdienlich», sagte Hansas Vorstandsvorsitzender Bernd Hofmann. Mit einem «Geisterspiel» würden die Ursachen der kriminellen Handlungen weder bekämpft noch gelöst, betonte der 42-Jährige.

Das Duell der beiden Nordclubs stand am 19. November kurz vor dem Abbruch, nachdem im Hamburger Fanblock bengalische Feuer abgebrannt worden waren. Rostocker Anhänger schossen daraufhin Leuchtraketen in den Gästeblock. Nach Spielschluss gab es erneut Ausschreitungen. Hansa Rostock sprach in dem Zusammenhang bisher weit über 50 bundesweite Stadionverbote aus. Insgesamt sind gegen über 70 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Auch der FC St. Pauli wurde wegen der Vorkommnisse zu einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt. Das Strafmaß wurde laut DFB-Mitteilung von 20 000 Euro im ursprünglichen Antrag des Kontrollausschusses reduziert, da neues Beweismaterial nachgewiesen habe, dass keine diskriminierenden Rufe der Gäste-Fans vorlagen.

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