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Eintracht droht Strafe für Totensonntag-Spiel

Frankfurt/Main (dpa) - 18.11.2011, 18:07 Uhr

Heribert Bruchhagen erklärte, für das Spiel am Totensonntag eine Strafe zu zahlen. Foto: Marc Tirl
Heribert Bruchhagen erklärte, für das Spiel am Totensonntag eine Strafe zu zahlen. Foto: Marc Tirl

Die Stadt Frankfurt droht Zweitligist Eintracht mit einem Bußgeld für das Spiel am Totensonntag gegen Alemannia Aachen. An diesem besonderen Feiertag seien gewerbliche Sportveranstaltungen verboten, erklärte der Frankfurter Sportdezernent Markus Frank (CDU).

«Das ist ein stiller Feiertag und der ist besonders geschützt», sagte Frank und bestätigte damit einen Bericht von «hr-online». In vergleichbaren Fällen habe das Bußgeld mehrere Tausend Euro betragen, ergänzte Frank.

Die Eintracht wird trotzdem spielen. «Es findet selbstverständlich statt», kündigte Eintracht-Chef Heribert Bruchhagen an. Das Duell sei von der Deutschen Fußball Liga (DFL) angesetzt worden. «Es tut mir leid. Wir werden die Konsequenzen ziehen und die Ordnungswidrigkeit selbstverständlich bezahlen.»

Den Anstoß zu dem Verfahren habe eine Anzeige der Grünen Jugend Hessen gegeben, erläuterte Frank. «Sonst hätte es kein Verfahren gegeben.» Am Morgen habe das Amt die Veranstalter über die drohende Ordnungswidrigkeit informiert. Feiertage sind im hessischen Feiertagsgesetz geregelt. Es gilt die Neufassung vom 29. Dezember 1971. Darin ist beispielsweise geregelt, dass an bestimmten Tagen wie Karfreitag, am Volkstrauertag und Totensonntag von 04.00 Uhr an den ganzen Tag ein Verbot für Tanzveranstaltungen gilt. Auch gewerbliche Sportveranstaltungen sind untersagt.

Hessisches Feiertagsgesetz


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