Gegen die Entscheidung des SFV, die ausdrücklich nicht wegen des Einsatzes nicht spielberechtigter Akteure allein erfolgte, bleibt dem Verein einzig ein erneuter Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof. Allerdings hat Sion vor dem CAS bereits einmal verloren. Die Juristen in Lausanne hatten ein Urteil der Europäischen Fußball-Union bestätigt, wonach die UEFA Sion wegen des Verstoßes gegen ein Transferverbot aus der Europa League ausgeschlossen hatte. Der Schweizer Erstligist, der nun um seine Klassenzugehörigkeit gewaltig bangen muss, hatte laut SFV «bei insgesamt zwölf Spielen (zehn Meisterschafts- und zwei Cupspiele) mindestens einen Akteur aus dem Sextett Stefan Glarner, Pascal Feindouno, José Julio Gomes Gonçalves, Billy Ketkeophomphone, Mario Mutsch und Gabriel Garcia de la Tore eingesetzt». Die Spielberechtigung dieser sechs Spieler sei auch weiterhin Gegenstand der Proteste und Einsprüche verschiedener Super-League-Clubs, hieß es vom SFV. Mit der Entscheidung dürfte der eskalierte Streit wohl nur seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht haben. Schon am Donnerstag hatte Sion bekanntgegeben, gegen die Mitglieder des Exekutivkomitees der FIFA wegen der Forderungen an den SFV Strafanzeige gestellt zu haben. Einen Tag später richtete sich der Zorn der Walliser nicht mehr nur gegen die FIFA. Der Verein habe sich nie illegal verhalten und keine Entscheidung umgangen, «wie es die diffamierende Mitteilung des SFV behauptet», erklärte der FC Sion.
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