Lausanne (dpa) - 20.11.2008, 14:30 Uhr
Atlético Madrid muss sein Champions-League-Spiel gegen PSV Eindhoven am 26. November vor leeren Rängen austragen. Dies entschied der Internationale Sportgerichtshof CAS am aufgrund der Ausschreitungen beim Atlético-Heimspiel am 1. Oktober gegen Olympique Marseille (2:1).
Das Gericht in Lausanne wies einen Einspruch des spanischen Erstligisten gegen eine Entscheidung der Europäischen Fußball-Union (UEFA) teilweise zurück. Allerdings halbierte der CAS die von der UEFA verhängte Geldstrafe für den Verein von ursprünglich 150 000 auf 75 000 Euro. Der Verband hatte Atlético noch zu einem zweiten «Geisterspiel» verurteilt, diese Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt. Der CAS hob die Bewährungsstrafe jedoch auf.
«Wir hatten auf einen Freispruch gehofft, aber wir werden das Urteil des CAS nicht in Zweifel ziehen», sagte Atlético-Präsident Enrique Cerezo. «Von rassistischen und fremdenfeindlichen Vorkommnissen, die man uns zur Last gelegt hatte, wurden wir freigesprochen. Die gegen uns verhängte Strafe geht darauf zurück, dass die Koordination zwischen der Polizei und unserem Sicherheitsdienst mangelhaft war.»
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es im Madrider Vicente-Calderón-Stadion schwere Sicherheitsmängel gegeben habe, die den Ausbruch von Fan-Ausschreitungen ermöglicht hätten. Der Vorwurf der UEFA, wonach es bei der Partie Atlético gegen Marseille auch zu rassistischen Zwischenfälle gekommen sei, habe jedoch nicht eindeutig bewiesen werden können.
Atlético war von der UEFA in erster Instanz zu einer Stadionsperre für zwei Spiele verurteilt worden. Dies löste in Spanien eine Welle der Empörung aus. Teile der spanischen Presse vermuteten gar, der französische UEFA-Präsident Michel Platini habe aufgrund seiner Sympathien für Marseille bei der Entscheidung eine Rolle gespielt. Im Berufungsverfahren reduzierte die UEFA die Strafe für den neunmaligen spanischen Meister. Atlético gab sich damit aber nicht zufrieden und zog vor den CAS.