Ohne seinen Antreiber Mark van Bommel muss der deutsche Fußball-Meister FC Bayern München möglicherweise das Viertelfinale in der Champions League gegen den AC Mailand bestreiten.
Die UEFA erhöhte am 13. März das Strafmaß gegen den Niederländer, der im Rückspiel gegen Real Madrid die Gelb-Rote Karte bekommen hatte, um ein Spiel. Zur Begründung hieß es, die gegen van Bommel nach dessen provokativen Gesten beim Torjubel beim Hinspiel in Madrid ausgesprochene Sperre auf Bewährung sei durch das neue Vergehen wirksam geworden. Der FC Bayern legte umgehend Berufung ein.
«Wir sind mehr als verwundert und entsetzt über dieses Urteil», sagte Bayern-Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge. Bei dem Vergehen des Mittelfeldspielers im Rückspiel gegen Madrid habe es sich um zwei Gelbe Karten und nicht um einen Platzverweis gehandelt. «Warum er deshalb gegen eine Bewährungsstrafe verstoßen haben soll, ist uns unklar», erklärte Rummenigge. «Wir können und werden diese Entscheidung nicht akzeptieren und werden dementsprechend gegen diese Entscheidung in Berufung gehen.» Da eine Bewährungsstrafe in den UEFA-Statuten nicht verankert sei, gebe es durchaus Chancen, dass die Sperre von zwei Spielen gegen van Bommel noch zurückgenommen werde.
Ein Fehlen des Niederländers wäre für den FC Bayern ein großer Verlust, betonte Rummenigge. «Er hat gerade in den letzten Wochen eine wichtige Rolle bei uns gespielt, sich zum Schlüsselspieler entwickelt und eine große Portion Verantwortung übernommen.» Deshalb wäre eine Sperre van Bommels «ganz, ganz schlecht». Am 3. April bestreitet der FC Bayern das Hinspiel in Mailand, am 11. April geht das entscheidende Rückspiel in München über die Bühne.