Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drei-Spiele-Sperre für Daniel Schwaab vom Bundesligisten Bayer Leverkusen bestätigt. Das Gremium unter dem Vorsitz von Goetz Eilers wies den Einspruch des Abwehrspielers gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts ab.
Schwaab hatte am 3. April in der Partie bei Eintracht Frankfurt (2:3) wegen rohen Spiels die Rote Karte gesehen. «Das Bundesgericht sieht keinen Grund, von der ständigen Rechtsprechung abzuweichen, in solchen Fällen drei Spiele Sperre zu verhängen», sagte Eilers in seiner Urteilsbegründung.