DFB-Kontrollausschuss ermittelt gegen Guerrero
Frankfurt/Main (dpa) - 06.04.2010, 12:50 Uhr
HSV-Spieler Paolo Guerrero erwartet nach seinem Ausraster eine Strafe durch den DFB.
Der DFB-Kontrollausschuss hat nach Paolo Guerreros Flaschenwurf Ermittlungen gegen den HSV-Stürmer aufgenommen. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) auf Anfrage mit. Man habe den Bundesliga-Profi des Hamburger SV angeschrieben und um eine «zeitnahe Antwort» gebeten, erklärte ein Sprecher des Verbandes. «Auch wenn Guerrero von einem Zuschauer provoziert worden sein sollte, gilt für ihn das, was auch auf dem Platz gilt: Ein Sportler kennt keine Rache. Wer sich nicht daran hält, wird bestraft», sagte Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, «Sport Bild online». Guerrero hatte am Ostersonntag nach dem 0:0 im Nordderby gegen Hannover 96 einem HSV-Fan eine gefüllte Trinkflasche an den Kopf geworfen. Über das mögliche Strafmaß wollte Nachreiner nicht spekulieren: «Dabei spielt auch eine Rolle, ob und wie heftig Guerrero provoziert wurde, ob der Zuschauer verletzt wurde oder nicht, ob die Flasche voll war oder leer.» Nachreiner erklärte im Gespräch mit «Sport Bild online» weiter: «Ich habe keinen Präzedenzfall in Erinnerung, dass so etwas schon einmal in Deutschland passiert ist.»
Mit dem Kung-Fu-Tritt des Franzosen Eric Cantona (Manchester United) gegen einen Fan von Crystal Palace 1995 wollte der DFB- Chefankläger den Fall Guerrero nicht vergleichen: «Es ist noch schlimmer, einem Fan mit Stollenschuhen vor den Brustkorb zu springen. Das kann zu lebensgefährlichen Verletzungen führen.» Fußball-Idol Uwe Seeler sorgt sich derweil um seinen Hamburger SV. «Im Moment sieht es nicht so gut aus, dabei hat der HSV das beste Spielerpotenzial neben Bayern München und Bayer Leverkusen», sagte der Ehrenspielführer der deutschen Nationalmannschaft und mahnte: «Im Mannschaftssport kann es nur passen, wenn alle an einem Strang ziehen.» Den Flaschenwurf von Guerrero verurteilte Seeler: «Profis dürfen sich so etwas nicht leisten.» Ob eine Geldbuße das angemessene Strafmaß ist, wollte er nicht beurteilen. «Das kann nur die Vereinsführung entscheiden.»
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