Das Sportgericht des Deutschen Fußball- Bundes (DFB) hat die Verhandlung der Strafsportsache gegen den Bundesligisten 1. FC Köln vertagt.
Das entschied das Gremium unter Vorsitz von Hans E. Lorenz am 22. März nach dreieinhalbstündiger Sitzung. Die Verhandlung wird am 29. März in der Frankfurter DFB-Zentrale fortgesetzt, teilte der DFB mit.
Im Fall 1. FC Köln werden vom Sportgericht Vorkommnisse aus insgesamt fünf Auswärtsspielen der vergangenen Monate verhandelt. Bei allen Spielen sind laut DFB-Mitteilung im Kölner Zuschauer-Block pyrotechnische Gegenstände wie Knallkörper oder bengalische Feuer gezündet worden.