Teilausschluss für «Club»-Fans
Frankfurt/Main (dpa) - 22.03.2010, 17:12 Uhr
Bei zwei Auswärtsspielen dürfen die Fans von Nürnberg nur personalisierte Sitzplatzkarten erwerben.
An Fans des Fußball-Bundesligisten 1. FC Nürnberg dürfen erstmals in der DFB-Sportgerichtsgeschichte bei zwei Auswärtsspielen keine Stehplatztickets und nur personalisierte Sitzplatzkarten verkauft werden. Zu dieser Strafe hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes die Franken nach Gewaltausbrüchen während des Spiels am 27. Februar beim VfL Bochum verurteilt. Der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz teilte mit, dass der Sanktionswert bei etwa 100 000 Euro liege. In der Begründung hieß es: Wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Bochum wird der FCN zu einem Teilausschluss seiner Fans bei den Auswärtsspielen in Freiburg am 17. April und in Hamburg am 1. Mai verurteilt. Der FCN muss Freiburg und dem HSV Schadensersatz in Höhe des entsprechenden Stehplatzkontingents zahlen. Darüber hinaus spendet der Club in diesem Jahr und 2011 je 20 000 Euro an das Jugendamt Nürnberg zur Förderung des örtlichen Fanprojekts. Das Urteil ist rechtskräftig, hieß es am 22. März.
Bei dem Match in Bochum waren mindestens acht Zuschauer im Nürnberger Fanblock verletzt worden, als zu Spielbeginn Leuchtkörper und Nebelkerzen im Block gezündet wurden. Sechs Personen mussten in einem Krankenhaus stationär versorgt, drei von ihnen in eine Spezialklinik für Brandverletzungen gebracht werden. Lorenz führte aus, dass es einen Trend zu Zuschauerausschreitungen der Gäste-Fans gebe, das Sportgericht aber bislang stets mit Heimspielsanktionen reagiert habe. «Deshalb wollen wir mit der neuen Form der Sanktion das Übel an der Wurzel packen und gezielt den Auswärts-Fan treffen. Der 1. FCN hat sich sehr offensiv mit dem Problem auseinandergesetzt und sich schon beim Kartenkontingent für das Auswärtsspiel in Bremen selbst beschränkt», betonte Lorenz.
|