Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verhandelt mehrere Strafsachen gegen die Bundesligisten 1. FC Nürnberg und 1. FC Köln. Unter Vorsitz von Hans E. Lorenz werden zunächst Vorkommnisse in der Begegnung des FCN gegen den VfL Bochum behandelt.
Am 27. Februar waren mindestens acht Zuschauer im Nürnberger Fanblock verletzt worden, als Leuchtkörper und Nebelkerzen gezündet wurden. Sechs Fußballfans mussten stationär versorgt werden, drei von ihnen in eine Spezialklinik für Brandverletzungen gebracht werden.
Verfehlungen aus gleich fünf Auswärtsspielen der vergangenen Monate werden dem 1. FC Köln vorgeworfen. In den Bundesliga- Begegnungen in Mönchengladbach (24. Oktober 2009), bei Hertha BSC (8. November 2009), in Bochum (28. November 2009) und bei Bayer 04 Leverkusen (27. Februar 2010) sowie im DFB-Pokal-Spiel am 10. Februar 2010 beim FC Augsburg wurden im Kölner Zuschauer-Block pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zudem gab es vor Spielbeginn in Bochum Auseinandersetzungen zwischen Kölner Anhängern und Ordnungskräften sowie Polizei. Dabei wurden zehn Ordner verletzt. In Leverkusen wurden Gegenstände in Richtung Bayer-Spieler und Schiedsrichter- Assistent geworfen.