Der Hamburger SV und Borussia Dortmund sind wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Zuschauer vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) jeweils zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt worden. Beide Urteile sind rechtskräftig, wie der DFB mitteilte.
In der Partie zwischen dem FSV Mainz 05 und dem HSV am 28. November 2009 wurde nach DFB-Angaben im Hamburger Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet. Auch im Spiel zwischen dem VfB Stuttgart und dem HSV am 13. Februar 2010 seien HSV-Anhänger unmittelbar vor dem Beginn mit dem Entzünden einer Rauchbombe aufgefallen. Die Begegnung konnte erst mit zweiminütiger Verzögerung angepfiffen werden.
Während des Spiels von Borussia Dortmund gegen Eintracht Frankfurt am 7. Februar war im Dortmunder Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet worden, hieß es in der Urteilsbegründung. Außerdem seien aus diesem Zuschauerblock mehrere Feuerzeuge in den Frankfurter Torraum geworfen worden.