München (dpa) - 22.02.2010, 18:23 Uhr
Amerell posiert 2001 beim 37. Ordentlichen Bundestag des DFB für die Kamera.
Die mündliche Verhandlung in der Angelegenheit um den ehemaligen Fußball-Schiedsrichter und DFB-Funktionär Manfred Amerell findet am 4. März vor dem Münchner Landgericht I statt.
Das bestätigte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse- Agentur dpa. Es gehe um eine mündliche Verhandlung im Rahmen eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens, erklärte sie. Wer angehört wird, sagte die Gerichtssprecherin nicht. Amerell wird vorgeworfen, mindestens einen Schiedsrichter sexuell belästigt zu haben, er bestreitet das.
Nach Abschluss der internen Ermittlungen des Deutschen Fußball- Bundes (DFB) soll es bei der mündlichen Verhandlung hauptsächlich «um die Prüfung der Frage gehen, ob Herr Amerell, wie vom DFB behauptet, in der Vergangenheit mehrere Personen bedrängt und/oder belästigt hat und ob es zu den behaupteten Übergriffen gekommen ist». Das hatte Amerell-Anwalt Jürgen Langer jüngst in der «Süddeutschen Zeitung» erklärt. Der Jurist soll den Antrag demnach am 18. Februar und damit zwei Tage nach einer Presseerklärung des DFB gestellt haben, in der der Verband schwere Vorwürfe gegen Amerell erhob. Das einstige Mitglied des Schiedsrichter-Ausschusses hat seine Ämter niedergelegt.
Durch die Anhörung könnten die verbandsinternen Ermittlungen und deren Ergebnisse nun öffentlich werden. Der DFB hatte Amerell und dessen Anwalt keine Akteneinsicht gewährt.