Angelegenheit Amerell: DFB-Vize Koch reagiert
Frankfurt/Main (dpa) - 10.02.2010, 19:18 Uhr
DFB-Vizepräsident Rainer Koch spricht bei einer Pressekonferenz 2009 zu Journalisten.
In der Angelegenheit um Schiedsrichter-Sprecher Manfred Amerell hat DFB-Vizepräsident Rainer Koch wegen nicht an ihn weiter gegebener Informationen Konsequenzen gezogen. Koch bat den DFB-Präsidenten Theo Zwanziger, «die Zuständigkeit für das Schiedsrichterwesen im DFB-Präsidium neu zuzuordnen». Dies teilte der Deutsche Fußball-Bund mit. Koch erklärte, dass der Schiedsrichterausschuss-Vorsitzende Volker Roth am 17. Dezember persönlich und detailliert über die Vorgänge informiert worden sei. Roth habe diese Informationen «bis heute» aber nicht an ihn als zuständiges Präsidiumsmitglied weitergegeben, so Koch. «Ich bedauere die Entscheidung von Rainer Koch, weil er im Schiedsrichterwesen sehr engagiert gearbeitet hat, kann den Schritt aber nachvollziehen, wenn er selbst den Vertrauensverlust aus diesem Vorgang so bewertet», sagte Zwanziger in der Verbandsmitteilung zu Kochs Schritt. Dieser erklärte, die fehlende frühzeitige Information «durch den Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses ist für mich nicht hinnehmbar und macht mir eine Fortsetzung meiner durch Geschäftsverteilung des DFB-Präsidiums übertragenen Zuständigkeit für den Schiedsrichterbereich unmöglich».
Amerell, der Zwanziger bat, ihn «aus gesundheitlichen Gründen vorläufig von seinen umfangreichen Tätigkeiten im DFB- Schiedsrichterausschuss zu entbinden», wehrt sich gegen die Vorwürfe, einen jungen Bundesliga-Referee belästigt zu haben. «Da lache ich mich kaputt, die Vorwürfe sind haltlos und aus der Luft gegriffen», sagte der 62-Jährige der Onlineausgabe der «Frankfurter Rundschau». Amerell habe nach eigenen Angaben einen Münchner Rechtsanwalt beauftragt, schrieb die «FR» auf ihrer Internetseite. Bei «bild.de» sagte Amerell: «Was die Vorwürfe "belästigt oder genähert haben soll" anbelangt, so kann ich nur sagen, sie sind völlig haltlos, aus der Luft gegriffen und werden von mir zurückgewiesen. Alles andere liegt jetzt in Händen meines Rechtsanwalts.» |