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Ehemaliger Eintracht-Präsident Ohms freigesprochen

Frankfurt/Main (dpa) - 26.04.2004, 18:54 Uhr

Matthias Ohms greift sich ans Kinn.
Matthias Ohms greift sich ans Kinn.

Der frühere Präsident des Fußball-Bundesligisten Eintracht Frankfurt, Matthias Ohms (59), ist vom Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung freigesprochen worden.

Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt war Ohms in dem mehrmonatigen Prozess nicht nachzuweisen, dass er von dem zwischen dem Verein und dem Stürmerstar Anthony Yeboah 1993 geschlossenen Vertrag wusste.

Yeboah hatte damals aus dem als Werbevertrag deklarierten Kontrakt eine Summe von 2,3 Millionen Mark (1,18 Millionen Euro) erhalten. Die fällige Einkommenssteuer in Höhe von knapp 1,38 Millionen Mark hatte er erst fünf Jahre später unter dem Druck der Ermittlungen gezahlt.

Wie der Vorsitzende Richter Klaus-Dieter Drescher in der Urteilsbegründung sagte, sei Ohms an der Ausarbeitung dieses Vertrages nicht beteiligt gewesen. Während der damalige Vizepräsident Bernd Hölzenbein und Schatzmeister Wolfgang Knispel das Papier unterzeichnet hätten, habe sich Ohms in Florida aufgehalten. Dass es sich dabei möglicherweise um eine verdeckte Gehaltszahlung an Yeboah und nicht um einen Vertrag zur Abtretung von Werberechten gehandelt habe, habe Ohms nicht wissen müssen. «Der Angeklagte beschränkte sich bei der Ausübung seines Präsidentenamts in erster Linie auf das Repräsentieren und ließ Knispel und Hölzenbein freie Hand», sagte Drescher.

Harsche Kritik übte der Gerichtsvorsitzende an der seinerzeit amtierenden Vereinsführung, die «eher den Eindruck eines Vorstandes in einem Kaninchenzuchtverein machte». Die satzungsgemäß vorgeschriebene Zusammenarbeit zwischen den Präsidiumsmitgliedern und dem Verwaltungsrat habe überhaupt nicht funktioniert. Jeder habe die Präsidiumsbeschlüsse nach eigenem Gutdünken umgesetzt, sagte Drescher.

Yeboah sowie die Funktionäre Knispel und Hölzenbein waren zu einem früheren Zeitpunkt wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Staatsanwalt Jürgen Radke, der bei Ohms auf eine Verurteilung zu einer Geldstrafe plädiert hatte, wollte sich zur Frage möglicher Rechtsmittel gegen den Freispruch nicht äußern.


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