Zwanziger: Clubs nicht an Polizeikosten beteiligen
Chemnitz (dpa) - 20.08.2009, 18:31 Uhr
Ein Großaufgebot der Polizei soll Ausschreitungen bei einem Fußball-Spiel verhindern.
Der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Theo Zwanziger, hat erneut energisch Forderungen zurückgewiesen, die Vereine sollten sich an den Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen beteiligen. Dies wäre eine «himmelschreiende Ungerechtigkeit», sagte Zwanziger bei einem Treffen der Unions-Innenminister in Chemnitz. Allein der Ordnungsdienst in den Stadion koste die Clubs rund 20 Millionen Euro im Jahr, außerdem würden die Vereine jedes Jahr etwa 700 Millionen Euro an den Fiskus überweisen. Von den jährlich rund 80 000 Fußballspielen werden etwa 1900 als Risikospiele eingeschätzt. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte dagegen von der Deutschen Fußball Liga (DFL) eine Gebühr von 75 Millionen Euro je Saison. Die DFL kassiere «gigantische Summen, der Staat geht leer aus, so darf das nicht weitergehen», hieß es in einer Erklärung. Die DFL kassiere Milliarden, «die Polizei kassiert nur Prügel, das muss aufhören». Mit den 75 Millionen Euro sollten wenigstens die Überstunden der Polizisten «anständig bezahlt» werden können. Dieser Betrag entspreche etwa der Hälfte der tatsächlichen Personalkosten für die Polizei bei Fußball-Einsätzen.
Bereits im März hatte die DFL auf Forderungen dieser Art reagiert und geäußert, dies sei «immer wieder aufs Neue eine populistische und unbegründete Stimmungsmache». Die Bundesligaclubs hätten das gleiche Recht wie alle anderen gesellschaftlichen Gruppierungen, nämlich dass die Polizei bei öffentlichen Veranstaltungen ihren dienstlichen Verpflichtungen nachkommen müsse. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Nordrhein-Westfalens hatte sich Zwanzigers Auffassung angeschlossen und sich gegen eine finanzielle Beteiligung des DFB an den Kosten der Polizei-Einsätze im Umfeld von Fußballspielen ausgesprochen. «Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist Aufgabe des Staates. Sie ist Aufgabe der Polizei und nicht Aufgabe privater Vereine», hieß es in einer GdP- Mitteilung. Für Fußballspiele gelte nichts anderes als etwa für Karnevalsumzüge oder für eine Fronleichnamsprozession. «Auch dort käme niemand auf die Idee, die Veranstalter für den Polizeieinsatz zur Kasse zu bitten», hieß es.
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