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Schalke-Klage geht vor Schweizer Bundesgericht

Gelsenkirchen (dpa) - 21.12.2008, 18:31 Uhr

Der Schalker Rafinha beschwert sich.
Der Schalker Rafinha beschwert sich.

Im Rechtsstreit des FC Schalke 04 um die Olympia-Teilnahme seines brasilianischen Profis Rafinha schaltet der Fußball-Bundesligist das Schweizer Bundesgericht ein.

Damit setzt der Club aus Gelsenkirchen seine juristischen Bemühungen gegen den brasilianischen Fußballverband CBF und den Weltverband FIFA auf einer neuen Ebene fort. «Die Wege der Sportgerichtsbarkeit sind für uns zu Ende», erklärte Schalke-Anwalt Theo Paeffgen.

«Es besteht bei uns ein tiefes Gefühl von Ungerechtigkeit. Wir haben uns immer korrekt verhalten, haben in der Sache sogar gewonnen, dass die Olympia-Teilnahme Rafinhas nicht rechtens war. Wir mussten darunter leiden, dass die FIFA sich erst anderslautend äußerte und dann die Angelegenheit verschleppt wurde. Jetzt wollen wir auch unsere letzte Chance wahren», erläuterte Schalke-Manager Andreas Müller.

Schalke 04 hatte gemeinsam mit Werder Bremen und dem FC Barcelona den Rechtsstreit gegen die FIFA vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS gewonnen, wonach keine Abstellungspflicht für das Olympia-Turnier bestand. Dies hatte die FIFA zunächst behauptet, Brasiliens Verband CBF hatte den Spieler daraufhin für die Spiele in Peking angefordert. Die Schalker hingegen hatten von der CBF die Freigabe und Rückreise Rafinhas verlangt.

Im weiteren Verlauf hatten die Gelsenkirchener die CBF vor der FIFA auf Schadenersatz verklagt. Die FIFA hatte den Fall jedoch nicht angenommen. Schalke könne doch gegen den Spieler klagen, der schließlich gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen habe, hatte der Weltverband begründet. Der Bundesligist jedoch meint, Rafinha sei durch die Aufforderung des Verbandes quasi genötigt worden, nach Peking zu reisen. Dies sei «eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des FC Schalke 04».

Mit Rafinha habe Schalke «keinerlei Streit», stellte der Bundesligist klar. Rafinha wisse, dass er gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen habe. Einer Bestrafung habe er «dem Grunde nach nicht widersprochen». Doch weil ihm eine Sperre durch seinen Heimatverband und die FIFA gedroht habe, sollte er nicht in Peking antreten, habe Rafinha «doch fast keine andere Wahl» gehabt. Der Spieler sei «völlig überfordert» gewesen, die richtige Entscheidung zu treffen, hieß es.


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