Fußball-Nationalspieler Per Mertesacker von Werder Bremen bleibt für drei Bundesliga-Spiele gesperrt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigte die Strafe nach mündlicher Verhandlung in der Frankfurter Verbandszentrale.
«Wir sind sehr unzufrieden und fühlen uns ungerecht behandelt. Deswegen müsste man der Sache eigentlich nachgehen», sagte Werder-Manager Klaus Allofs. Ob der Verein Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen werde, sei noch nicht entschieden. «Die Frist erlaubt es uns, noch das Wochenende für Beratungen zu nutzen. Wir haben bisher mit Per, der die Strafe ebenfalls als zu hoch erachtet, und unserem Anwalt gesprochen. Wir wollen uns aber auch noch in der Geschäftsführung darüber verständigen, ob es Sinn macht, die Sache weiterzuverfolgen», erklärte Allofs.
Das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Hans Lorenz hatte das vom Kontrollausschuss beantragte Strafmaß bestätigt. Schon in erster Instanz war Mertesacker für drei Begegnungen gesperrt worden, die Bremer hatten Berufung eingelegt. Der Verteidiger war am vergangenen Samstag im Spiel gegen Aufsteiger 1899 Hoffenheim in der 63. Minute nach einer Notbremse gegen Vedad Ibisevic von Schiedsrichter Günter Perl (München) des Feldes verwiesen worden.
Nach Rechtsprechung des DFB-Sportgerichts sei «in Fällen einer klassischen Notbremsen-Situation» eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen auszusprechen, begründete Lorenz das Urteil. Da Mertesacker schon in der Vorsaison wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre belegt worden sei, erhöhe sich die Sperre um ein Match. «Dass es bei einer Sperre von drei Spielen geblieben ist, und dabei eine Rote Karte aus dem vergangenen Jahr eine Rolle spielt, können wir weiter nur schwer verstehen», sagte Allofs.