Bonn (dpa) - 17.07.2008, 17:58 Uhr
Das Bundeskartellamt drängt darauf, dass auch künftig die Spiele der Fußball-Bundesliga zeitnah nach dem Abpfiff im frei empfangbaren Fernsehen (Free TV) zu sehen sind.
Das von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) vorgeschlagene Vermarktungsmodell der TV-Übertragungsrechte für die Bundesliga erfülle nicht die kartellrechtlichen Anforderungen einer angemessenen Verbraucherbeteiligung, teilte das Bundeskartellamt in Bonn mit. Diese Beteiligung sei aber gewährleistet, wenn den Endkunden die Wahl zwischen der gebündelten Live-Berichterstattung im Bezahlfernsehen und einer zeitnahen Free-TV-Highlight-Berichterstattung erhalten bleibe.
Das setze voraus, dass das Kernstück des Spieltages, die Samstagsspiele, in einer Free-TV-Zusammenfassung an einem Sendeplatz vor 20 Uhr übertragen werden könnten. Dafür kämen sowohl öffentlich-rechtliche Sendeanstalten als auch private Fernsehsender infrage.
Von einer solchen Regelung profitierten die Zuschauer im Free- und im Bezahl-Fernsehen, hieß es weiter. Das Kartellamt teile die Einschätzung der Marktbeteiligten, dass der wesentliche Vorteil der Zentralvermarktung die Ermöglichung einer gebündelten Highlight- Berichterstattung sei. Diese bereichere die Produktvielfalt, da sich der Fernsehzuschauer in einem überschaubaren Zeitrahmen einen Überblick über den Spieltag verschaffen könne.
Vor allem aber werde durch die zeitnahe Free-TV-Berichterstattung die Preisgestaltungsmöglichkeit des Erwerbers der gebündelten Pay-TV- Übertragungsrechte begrenzt. Ein attraktives Angebot im Free-TV führe dazu, dass die sich aus der exklusiven Bündelung der Live- Übertragungsrechte ergebende überragende Marktstellung nicht durch eine Überhöhung der Pay-TV-Abo-Preise ausgenutzt werden könne.