Fußball-Bundesligist VfL Wolfsburg ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro verurteilt worden. Damit fanden Vorkommnisse in zwei Partien in der Wolfsburger Volkswagen Arena ihre Ahndung.
Nach DFB-Angaben hat der VfL dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. Im Pokal-Viertelfinale gegen den Hamburger SV am 26. Februar wurde aus dem Wolfsburger Fanblock eine Leuchtrakete auf das Spielfeld geschossen, woraufhin die Begegnung kurzzeitig unterbrochen werden musste.
In der Bundesliga-Partie zwischen den beiden Nordrivalen am 22. März wurden im Hamburger Fanblock vier Knallkörper und eine Rauchbombe gezündet. Darüber hinaus wurde das Schiedsrichter-Team beim Verlassen des Spielfeldes von Zuschauern auf der Haupttribüne mit Bier übergossen.