DFB um außergerichtliche Einigung mit Hoyzer bemüht
Frankfurt/Main (dpa) - 13.02.2008, 15:01 Uhr
Robert Hoyzer im November 2005 auf dem Weg in das Landgericht in Berlin.
Im Fall Robert Hoyzer will der Deutsche Fußball-Bund (DFB) um eine Verschiebung der Urteilsverkündung im Zivilprozess gegen den Skandal-Schiedsrichter bitten. Wie der DFB mitteilte, sollen die Gespräche über eine außergerichtliche Einigung fortgesetzt werden. Bei der ersten Runde, bei der Hoyzer durch seinen Anwalt Thomas Hermes vertreten wurde, seien die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung erörtert worden. Der DFB hat Hoyzer auf 1,8 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Die Urteilsverkündung in dem Zivilprozess gegen Hoyzer, der derzeit seine 29-monatige Haftstrafe verbüßt, war am 9. Januar in der Bundeshauptstadt für den 12. März angekündigt worden. Das Berliner Landgericht hatte jedoch einen Großteil der Schadensersatz-Ansprüche des DFB gegen den ehemaligen Referee bereits als begründet eingeordnet. Darunter fielen erhaltene Bestechungsgelder (62 000 Euro ohne das Spiel Duisburg gegen Greuther Fürth), Schiedsrichter-Vergütungen und Verfahrenskosten aus der DFB-Gerichtsbarkeit.
Noch keine einheitliche Meinung bestand beim Gericht im Falle der DFB-Ansprüche im Zusammenhang mit dem manipulierten DFB-Pokalspiel Paderborn gegen HSV (4:2). Der mit dem HSV seinerzeit geschlossene Vergleich macht mit 1,5 Millionen Euro den Hauptanteil der Klageforderung des DFB gegen Hoyzer aus. «Die Frage ist, durfte der DFB zu diesem Zeitpunkt (Februar 2005) diesen Vergleich schließen», sagte Richter Michael Hirschfeld bei der Verhandlung im Januar und zeigte die Tendenz auf: «Wir neigen ganz vorsichtig dazu, dass man dem Beklagten auch diesen Vergleich als Schaden anrechnen muss.» Für den DFB nahmen bei dem Gespräch mit Hoyzer-Anwalt Hermes der Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen, Rainer Koch, Direktor Stefan Hans und Justiziar Jörg Englisch sowie die Prozessvertreter Christoph Schickhardt und Joachim Rain teil.
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