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DFB kontra Hoyzer: Urteil erst im März

Berlin (dpa) - 09.01.2008, 15:33 Uhr

Robert Hoyzer im November 2005 auf dem Weg in das Landgericht in Berlin.
Robert Hoyzer im November 2005 auf dem Weg in das Landgericht in Berlin.

Das Urteil im Zivilprozess gegen Robert Hoyzer wurde vertagt, einen Großteil der Schadensersatz-Ansprüche gegen den Skandal-Schiedsrichter aber hat das Berliner Landgericht bereits als begründet eingeordnet.

Nachdem es zu keiner Einigung in der Güteverhandlung zwischen dem klagenden Deutschen Fußball-Bund (DFB) und dem beklagten Hoyzer, der von Anwalt Thomas Hermes vertreten wurde, gekommen war, steckte in der Hauptverhandlung Richter Michael Hirschfeld die Position der 2. Zivilkammer bei fast allen Punkten deutlich pro DFB ab. Die Urteilsverkündung soll am 12. März erfolgen, allerdings scheint auch ein Vergleich zwischen beiden Seiten nach Verlauf der Verhandlung wieder möglich. Der DFB hatte Hoyzer zu einem Schadensersatz in Höhe von insgesamt 1,8 Millionen Euro verklagt.

Nach Meinung des Gerichts sind die finanziellen Ansprüche des Verbandes an Hoyzer in Bezug auf erhaltene Bestechungsgelder (62 000 Euro ohne das Spiel Duisburg gegen Greuther Fürth), Schiedsrichter-Vergütungen und Verfahrenskosten aus der DFB-Gerichtsbarkeit durch die Spielmanipulationen des 28-Jährigen, der derzeit seine 29-monatige Haftstrafe verbüßt, begründet. Auch im Hinblick auf die DFB- Ansprüche im Zusammenhang mit dem manipulierten DFB-Pokalspiel Paderborn gegen HSV (4:2) tendiert die Kammer zur Sicht des Klägers, hat aber lange diskutiert und sich laut Hirschfeld noch keine einheitliche Meinung gebildet.

Der mit dem HSV geschlossene Vergleich macht mit 1,5 Millionen Euro den Hauptanteil der Klageforderung des DFB aus. Aus dem von Hoyzer gesteuerten Ausgang des Pokalspiels hatte der Drahtzieher des Manipulations-Skandals, Ante Sapina, mehr als 700 000 Euro Gewinn beim staatlichen Anbieter Oddset gezogen. «Die Frage ist, durfte der DFB zu diesem Zeitpunkt (Februar 2005) diesen Vergleich schließen», sagte Richter Hirschfeld und zeigte die Tendenz auf: «Wir neigen ganz vorsichtig dazu, dass man dem Beklagten auch diesen Vergleich als Schaden anrechnen muss.»

«Die Verhandlung ist sehr zufriedenstellend für den DFB verlaufen. Das Gericht hat klar gemacht, dass der DFB als Geschädigter die Pflicht hatte, Schadenersatz geltend zu machen», erklärte Rainer Koch, Vizepräsident für Recht beim Fußball-Verband. Allerdings erscheinen dem Gericht die Kosten für den außerordentlichen Bundestag des DFB zur Aufarbeitung des größten Wett- und Manipulationsskandals im deutschen Fußball nach derzeitigem Stand «nicht erstattbar», da auch genaue Aufschlüsselungen fehlen.


Anwalt Hermes untermauerte für seinen derzeit in der Strafanstalt Berlin-Hakenfelde einsitzenden Mandanten Hoyzer, der nicht persönlich zur Verhandlung erscheinen musste, den Standpunkt, dass er aus dem Pokalspiel des Hamburger SV zivilrechtlich keine Ansprüche des DFB sieht: «Nur mit dem Ausscheiden ist dem HSV kein materieller Schaden entstanden.» Richter Hirschfeld, selbst in der Volleyball-Bundesliga als Referee aktiv, verwies darauf, «dass es in der bisherigen Rechtsprechung keinen Fall gab, der dies zum Gegenstand gehabt hat».

Beide Parteien baten um genügend Zeit, um auf die Ergebnisse der Verhandlung zu reagieren und möglicherweise noch einen Vergleich zu schließen. Es sei nicht das Ziel, «Herrn Hoyzer um jeden Preis wirtschaftlich in den totalen Ruin zu treiben», unterstrich Koch. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass Hoyzer später aus einer möglichen Vermarktung seiner Manipulationen keinen Gewinn erziele, nannte Koch einen entscheidenden Punkt. Schon DFB-Präsident Theo Zwanziger hatte als wesentlichen Grund für die Klage angeben, «dass Herr Hoyzer nach seiner Entlassung aus der Geschichte Geld machen könnte.» Hermes, der einen Antrag auf Klage-Abweisung einreichte, kündigte für den Fall eines scheiternden Vergleichs und eines Urteils pro DFB bereits den Gang in weitere Instanzen an.

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