Bundesligist 1. FC Nürnberg muss wegen zweier Vorkommnisse im eigenen Fanblock 6000 Euro Strafe zahlen, entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren.
Beim Meisterschaftsspiel gegen den VfL Wolfsburg war am 27. Oktober ein Knallkörper detoniert. Die Partie wurde kurzzeitig unterbrochen. Zudem flog aus dem Nürnberger Fanblock ein teilweise gefüllter Bierbecher auf das Spielfeld.
Ebenfalls geahndet wurde ein Vorfall beim Pokalspiel des Cup-Verteidigers am 31. Oktober gegen den Zweitligisten FC Carl Zeiss Jena. Vor Anpfiff der zweiten Halbzeit waren im Nürnberger Fanblock eine Rauchbombe, eine Leuchtrakete und mehrere bengalische Feuer gezündet worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Damit ist es rechtskräftig.