Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Bundesligisten VfL Wolfsburg gegen die Gelb-Rote Karte für den Brasilianer Josue im Spiel gegen Schalke 04 zurückgewiesen.
Das Sportgericht stellte fest, dass ein Einspruch gegen eine Gelb-Rote Karte nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB nur dann zulässig sei, wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen werde. Dieser Nachweis konnte nach der Auswertung des Schiedsrichter-Berichtes und der ARD- Fernsehaufzeichnung vom VfL Wolfsburg nicht erbracht werden. Josue fehlt seinem Verein damit in der Partie bei Hertha BSC.