Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart wegen des unsportlichen Verhaltens von Fans in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt.
In der 1. und 44. Minute des Spiels bei Eintracht Frankfurt am 16. Februar waren im Stuttgarter Fan-Block Rauchbomben gezündet worden, hieß es in der Begründung des DFB. Zudem seien beim DFB-Pokalspiel gegen Hertha BSC zwölf Tage später im Block der Hertha-Anhänger bengalische Feuerwerkskörper gezündet worden. Der VfB hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.