Der Rechtsstreit um den Trikot-Sponsor «betandwin» des Fußball-Bundesligisten Werder Bremen geht in eine neue Runde. Das Stadtamt der Hansestadt legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen einen Eilentscheid der ersten Instanz ein. Dies teilte der Senat mit.
Das Verwaltungsgericht hatte am Montag entschieden, dass Werder zunächst weiter mit seiner umstrittenen Trikotwerbung «bwin.de» auflaufen darf. Das nächste Spiel des Vizemeisters ist in Oldenburg gegen Girondins Bordeaux geplant. Bei den bisher letzten Testpartien in Österreich hatte Werder mit dem Trikotaufdruck «bwin.de» gespielt. Auch auf der Internetseite des Vereins war das Logo des Wettanbieters inzwischen wieder zu sehen.
Nach Ansicht der Hansestadt darf der Club nicht mit dem privaten Wettanbieter als Trikotsponsor werben und beruft sich bei ihrem Vorgehen auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gegen illegale Wettanbieter. Das Verwaltungsgericht habe den zentralen Aspekt verkannt, dass «betandwin» seine Wetten über das Internet und damit nicht nur am Geschäftssitz in Sachsen - dem Ort, für den die DDR-Gewerbegenehmigung seinerzeit erteilt wurde, sondern auch in Bremen anbietet, heißt es in der Begründung der Stadt. Hierfür habe «betandwin» gerade nicht die erforderliche Genehmigung der dafür allein zuständigen Innenbehörde und verstoße damit in Bremen gegen die glücksspielrechtlichen Vorschriften.
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Die Innenverwaltung betonte noch einmal, dass sich die Klage nicht primär gegen Werder Bremen, sondern gegen illegale Wettanbieter richte. Neben Werder Bremen hat auch der Fußball-Zweitligist TSV 1860 München den Trikot-Sponsor «betandwin». Auch gegen die Münchner gab es eine Unterlassungsverfügung.