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Bremer Innenministerium gegen Werder-Werbung

Bremen (dpa) - 18.07.2006, 16:41 Uhr

Ein Werder-Fan hält das neue Trikot von Werder Bremen fest.
Ein Werder-Fan hält das neue Trikot von Werder Bremen fest.

Die juristische Auseinandersetzung um den neuen Trikotsponsor des Fußball-Bundesligisten Werder Bremen wird trotz einer Umbenennung fortgeführt.

«Entscheidend ist nicht, was auf dem T-Shirt steht, sondern das Unternehmen, das dahinter steckt», sagte Markus Beyer, Sprecher der Bremer Innenverwaltung, zu dem Sponsoren-Logo «bwin.de». Auf der Internetseite von «bwin» finde sich ein klarer Hinweis auf das Unternehmen «betandwin», das nach der Rechtsauffassung der Innenverwaltung der Hansestadt ein illegaler Wettanbieter ist.

Zuvor war das Training der Zweitliga-Profis des TSV 1860 München mit der umstrittenen Trikotwerbung «bwin.de» ihres neuen Hauptsponsors von der Staatsanwaltschaft beobachtet worden. Konsequenzen gab es bisher aber nicht. Auch Bayerns Landesregierung betrachtet das Unternehmen «betandwin» als illegalen Wettanbieter.

Bei einem Testspiel war der deutsche Vizemeister Bremen in Essen erstmals mit dem Logo «bwin.de» aufgelaufen. Im Fanshop des Erstligisten werden die Hemden mit dem Hinweis auf den neuen Werbepartner verkauft. «bwin.de ist ein Angebot der betandwin e.K.», heißt es auf der Internetseite des Unternehmens. Auf der Homepage von Werder fehlten beim Sponsoren-Überblick Hinweise auf «bwin.de» und «betandwin».

Bremens Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) hatte Werder vor knapp zwei Wochen eine Unterlassungsverfügung wegen des neuen Sponsors «betandwin» zugestellt, woraufhin der Club mit einem Einspruch reagierte. Nach Ansicht Röwekamps darf der Bundesligaclub nicht mit dem privaten Wettanbieter als Trikotsponsor werben. Die Bremer Innenverwaltung beruft sich bei ihrem Vorgehen gegen «betandwin» auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gegen illegale Wettanbieter. Nach Ansicht des Vereins dagegen ist das Internet-Unternehmen «betandwin» kein stationärer Wettanbieter und deshalb rechtlich nicht zu beanstanden.


Derzeit werde geprüft, ob die so genannte Verbotsverfügung bei «bwin» abgedeckt sei, sagte Beyer. Wenn ja, drohe Werder ein Verkaufsverbot für die Artikel. «Wir wenden bislang keine Vollzugsmaßnahmen bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes an. Bis dahin gibt es keine vollendeten Tatsachen.»

Werder Bremen hatte bereits im Frühjahr einen Vertrag mit einer Laufzeit von drei Spielzeiten sowie Optionen für eine Verlängerung abgeschlossen. Damals hieß es, dass Werder «ab der kommenden Saison mit dem Logo von Deutschlands größtem privaten Sportwettenanbieter betandwin auf Torejagd» gehe: «Neben der Banden-Präsenz im Weser- Stadion und der Online-Integration auf der offiziellen Werder- Homepage wird betandwin in den nächsten Jahren sowohl auf den Trikots als auch auf Trainings- und Trainerbekleidung präsent sein.»

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