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Schweinsteiger stellt Strafanzeige und Strafantrag

München (dpa) - 20.03.2006, 15:09 Uhr

Die Münchner Zeitung «tz» wird trotz Widerruf und Gegendarstellung verklagt.
Die Münchner Zeitung «tz» wird trotz Widerruf und Gegendarstellung verklagt.

Bastian Schweinsteiger hat in der Auseinandersetzung mit der Münchner Zeitung «tz» rechtliche Schritte eingeleitet.

Der Fußball-Nationalspieler hat nach Mitteilung des deutschen Rekordmeisters «bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht München I Strafanzeige und Strafantrag gegen die Verantwortlichen der Berichte der zurückliegenden Woche der Münchner Tageszeitung 'tz' gestellt».

Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang per Presseerklärung: «Bastian Schweinsteiger hat heute Strafanzeige gegen die verantwortlichen Redakteure wegen des Verdachts der üblen Nachrede bzw. des Verdachts der Verleumdung erstattet.» Auch Paul Agostino vom TSV 1860 München leitete über seinen Berliner Anwalt rechtliche Schritte gegen das Blatt wegen dessen Berichterstattung über den Wettskandal ein.

Schweinsteiger hatte bereits durchgesetzt, dass die Zeitung fristgerecht die verlangte Gegendarstellung des 21-Jährigen in einem Teil der Montagsausgabe veröffentlicht hat. Mit Bezug auf die Schlagzeile der Ausgabe vom 17. März «Wett-Skandal: Schweini & Agostino zum Polizei-Verhör» schrieb der Bayern-Profi: «Diese Behauptung ist, was mich betrifft, eine Lüge.» In der selben Ausgabe hatte die «tz» auch die Behauptung, Schweinsteiger, Agostino und Quido Lanzaat (1860 München) seien bei einem Polizeiverhör gewesen oder dazu geladen worden, als unwahr widerrufen.

Wie vom FC Bayern am vorigen Freitag in einem «Fünf-Punkte-Katalog» angekündigt, leitete Schweinsteiger damit über seinen Anwalt Werner Leitner rechtliche Schritte gegen die Zeitung ein. Nach Club-Angaben behalten sich der Spieler und der FC Bayern weiter die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz vor.


Auch «Löwen»-Stürmer Agostino schaltete einen Anwalt ein. «Ich habe im Namen meines Mandanten einen Widerruf auf der Titelseite in gleicher Größe verlangt und werde ein Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe geltend machen, da die Aussagen jeglicher Grundlage entbehren», teilte der Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz der dpa mit.

Darüber hinaus, so die Erklärung der Berliner Kanzlei, habe sich die «tz» «vollumfänglich unter Vertragsstrafebewährung verpflichtet, die streitgegenständlichen Behauptungen nicht mehr zu verbreiten, insbesondere die Aussage, unser Mandant sei vernommen worden, sei Beschuldigter bzw. würde im Wettsumpf stecken.»

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