Fußball-Bundesligist Bayer 04 Leverkusen muss dem Schweizer Erstligisten FC St. Gallen für Tranquillo Barnetta eine Ablösesumme von rund 270 000 Euro zahlen.
Das entschied der Internationale Sportgerichtshofs (CAS) in Lausanne, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtete. Leverkusen hatte sich geweigert, die vom Fußball-Weltverband FIFA festgeschriebene Ausbildungsentschädigung zu überweisen. Stattdessen hatte der Verein nur 180 000 Euro an St. Gallen entrichtet. Die Bayer-Verantwortlichen waren der Meinung, dass sie für die drei Jahre, während der Barnetta einen Profivertrag in der Schweiz besessen hatte, keine Ausbildungsentschädigung zu entrichten hätten.
Es war für Leverkusen der vierte Rechtsstreit in diesem Jahr. Gegen den ehemaligen Kapitän Jens Nowotny hatte Bayer zwei Prozesse wegen dessen Klage auf Lohnfortzahlung über die gesetzliche Frist von sechs Wochen sowie wegen der Versteuerung eines Handgeldes gewonnen. Zudem streitet sich der Tabellen-12. mit Ex-Manager Reiner Calmund vor Gericht. Im Prozess um dessen Klage auf Nachzahlung von Ruhegehalt soll das Urteil am 19. Januar 2006 verkündet werden.