Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe für Hoyzer
Berlin (dpa) - 15.11.2005, 18:04 Uhr
Robert Hoyzer (M) in Begleitung seiner Anwälte auf dem Weg ins Berliner Gericht.
Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer muss voraussichtlich nicht mehr ins Gefängnis, sein einstiger Kollege Dominik Marks soll dagegen einsitzen. Im Fußball-Betrugsprozess hat die Berliner Staatsanwaltschaft auf milde zwei Jahre Haft auf Bewährung für Hoyzer plädiert, der das umfangreiche Verfahren durch sein Geständnis überhaupt in Gang gebracht hatte. Dagegen soll Hoyzers Ex- Kollege Marks überraschend für zwei Jahre in Haft, der geständige, mutmaßliche Drahtzieher Ante Sapina für zwei Jahre und elf Monate. Zudem soll der Haftbefehl gegen den seit neuneinhalb Monaten in Untersuchungshaft sitzenden Ante Sapina aufgehoben werden. Für den mitangeklagten Milan Sapina wurden 14 Monate Haft auf Bewährung plus 50 000 Euro Geldstrafe gefordert, für Bruder Filip ein Jahr. Die Verteidiger verlangten von der 12. Strafkammer des Berliner Landgerichtes, die 17. November die Urteile verkünden will, dagegen Freisprüche oder zumeist Strafen unter den Anträgen der Staatsanwälte. Hoyzer entschuldigte sich am Ende mit stockender, tränenerstickter Stimme erneut für sein Verhalten. «Vor dem Gefängnis habe ich große Angst», sagte der 26-Jährige, der zwei Wochen in Untersuchungshaft verbringen musste. «Das war die schlimmste Zeit meines Lebens. Die Gedanken daran quälen mich noch immer.» Ante Sapina entschuldigte sich bei seiner Mutter und seinen Brüdern.
Wichtige Frage beim Strafmaß ist, ob das Gericht von gewerbs- oder auch bandenmäßigen Betrug ausgeht. In fünf der elf Fälle, zu denen nicht mehr das von Marks geleitete Spiel Hertha BSC (A) - Arminia Bielefeld (A) gehört, geht die Staatsanwaltschaft von bandenmäßigem Betrug aus. Die dafür notwendigen drei Personen seien Ante Sapina, Hoyzer und Marks gewesen. Sollte sich die Staatsanwaltschaft mit ihren Anträgen durchsetzen, wäre Marks der große Verlierer. Der 30-Jährige aus Stendal hatte zwar gestanden, Geld von Ante Sapina entgegengenommen zu haben, in einer Erklärung aber bestritten, absichtlich falsch gepfiffen zu haben. Dies will die Anklage notfalls mit weiteren Zeugenvernehmungen widerlegen und sprach von fehlendem Unrechtsbewusstsein. Marks' Anwältin verlangte eine Geldstrafe. |