Nowotnys Klage auf Lohnfortzahlung abgewiesen
Leverkusen (dpa) - 21.09.2005, 15:35 Uhr
Leverkusens Abwehrspieler Jens Nowotny im Oktober 2004 in Dortmund.
Fußball-Profi Jens Nowotny hat die erste Runde im Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber Bayer 04 Leverkusen verloren. Das Arbeitsgericht Solingen wies im Gebäude des Amtsgerichts Leverkusen-Opladen die Klage des 31 Jahre alten Nationalspielers gegen den Bundesliga-Club auf Lohnfortzahlung über die gesetzliche Frist von sechs Wochen hinaus ab. «Wir sind mit dem Urteil sehr zufrieden, aber es ist immer schön, wenn man keine Rechtsstreitigkeiten hat», sagte Bayer-Vertreterin Christine Bernard. Nowotny selbst war nicht vor Gericht erschienen. Zuvor war eine außergerichtliche Einigung beider Parteien gescheitert.
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Der Abwehrspieler hatte sich im Februar 2005 seinen vierten Kreuzbandriss im Knie zugezogen. Bereits Anfang Juli hatte er eine Klage auf Lohnfortzahlung um mindestens sechs Monate angestrengt, diese aber zwischenzeitlich wieder zurückgezogen. «Ich strebe natürlich eine außergerichtliche Lösung an», hatte Nowotny damals gesagt. Zugleich hatte er aber auch betont: «Es geht mir nicht um Ansprüche, es geht um mein Recht.» Zwischen Leverkusen und Nowotny, der bei Bayer seit 1996 spielt und bis 2008 unter Vertrag steht, ist zudem ein Streit um eine Handgeld-Versteuerung von 20 Millionen Mark anhängig. Diese Summe wurde vor Gericht konkret genannt. Im Januar 2002 hatten sich Nowotny und Bayer im Zuge einer Vertragsverlängerung mündlich auf den Betrag geeinigt. In dieser Angelegenheit soll vor dem Landgericht Köln am 28. Oktober eine Entscheidung verkündet werden.
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