Das Sportgericht des Deutschen Fußball- Bundes (DFB) verhandelt am 4. Mai von 9.00 Uhr an den Einspruch des Bundesligisten VfL Bochum gegen die Sperre von Torhüter Rein van Duijnhoven.
Im Einzelrichter-Verfahren hatte Rainer Koch den Niederländer am 26. April wegen einer Notbremse im Spiel gegen Rekordmeister FC Bayern München für zwei Spiele gesperrt. Dagegen hatte Bochum fristgerecht Einspruch eingelegt.