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Sportgericht lehnt Eintracht-Einspruch ab

Frankfurt/Main (dpa) - 20.07.2012, 20:58 Uhr

Eintracht Frankfurt muss einen Teilausschluss der Zuschauer hinnehmen. Foto: Fredrik von Erichsen
Eintracht Frankfurt muss einen Teilausschluss der Zuschauer hinnehmen. Foto: Fredrik von Erichsen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von Bundesliga-Aufsteiger Eintracht Frankfurt gegen einen Zuschauer-Teilausschluss abgelehnt.

In einer fast achtstündigen Verhandlung bestätigte das Gremium unter Vorsitz von Hans E. Lorenz am Freitag in Frankfurt/Main das Einzelrichter-Urteil vom 27. Juni. Demnach darf die Eintracht für das erste Heimspiel gegen Bayer Leverkusen am 25. August nur 15 000 Karten an eigene Anhänger sowie maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen und muss zudem eine Geldstrafe in Höhe von 50 000 Euro zahlen.

Das Sportgericht sah es als erwiesen an, dass den Hessen in drei Fällen unsportliches Verhalten der Anhänger sowie das Abbrennen von Pyrotechnik vorzuwerfen sei. «Die Verhandlung hat die Verzweiflung einer Vereins gezeigt, der mehr als andere tut, qualifiziertes Personal und Teilerfolge hat, aber Ausschreitungen nicht verhindern kann. Die Eintracht ist mit ihren Fans geschlagen», sagte Lorenz.

Zumindest der Vorwurf eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes wurde fallen gelassen. Frankfurt kann gegen den Richterspruch innerhalb einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.

Zur Verhandlung standen Vorfälle aus den Zweitliga-Partien am 23. April bei Alemannia Aachen, am 29. April gegen 1860 München sowie am 6. Mai beim Karlsruher SC. In allen Fällen waren Frankfurter Fans auf den Platz gestürmt, zudem wurde massiv Pyrotechnik gezündet. Vom Vorwurf eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes im Heimspiel gegen 1860 München wurde die Eintracht freigesprochen. Auf den Richterspruch hatte das keine Auswirkung, weil erschwerend der hohe Sachschaden von mehr als 100 000 Euro in Aachen angerechnet wurde.


Christoph Schickhardt als Frankfurter Rechtsvertreter stellte klar, dass die Eintracht Verfehlungen ihrer Fans nicht bestreitet. «Der Verein ist selbst Opfer», betonte der Jurist. «95 Prozent der normalen Fans sind durch den angedrohten Teilausschluss betroffen. Das ist ungerecht, unfair, unsportlich und kein geeignetes Mittel. Unrecht ist nicht mit Unrecht zu bekämpfen», ergänzte Schickhardt zu Beginn der Verhandlung.

Der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner erkannte im fehlenden Kooperationswillen der Eintracht-Anhänger das Scheitern der Frankfurter Fanbetreuer. «Das ist eine Bankrotterklärung», sagte er. «Frankfurter Fans gehen über Leichen», erklärte Nachreiner, weil die Anhänger in der Heimpartie gegen 1860 das Öffnen der Fluchttore erzwungen hätten.

Die Eintracht bewertete den Vorgang völlig anders. Die Tore seinen in Absprache mit der Polizei geöffnet worden. «Es bestand Gefahr für Leib und Leben. Unser Sicherheitsplan ist aufgegangen», sagte der Sicherheitsbeauftragte Oliver Lerch.

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